ROCK/SCHARDT-SAUER: Bedarf des Sondervermögens ist nicht gegeben
- Staatsgerichtshof verhandelt Klage gegen das Sondervermögen
- Freie Demokraten sehen sich in vielen Punkten ihrer Argumentation bestätigt
- Beteiligung des Parlaments ist dringend geboten
WIESBADEN – „Es gab und gibt keinen Bedarf für einen schwarz-grünen Schattenhaushalt“, erklärt René ROCK, Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, nach der heutigen Verhandlung über die Klage gegen das so genannte Sondervermögen. Die Fraktionen der Freien Demokraten und der SPD hatten gemeinsam vor dem Hessischen Staatsgerichtshof die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit sowie die Rechtmäßigkeit der in diesem Zusammenhang erfolgten Schuldenaufnahme in Höhe von 12 Milliarden Euro beantragt. Aus Sicht der beiden Antragsteller widersprechen sowohl das im Juli 2020 von Schwarz-Grün aufgelegte Gesetz an sich sowie sein Entstehungsverfahren gegen die Hessische Verfassung – aus mehreren Gründen: „Das Sondervermögen ist kein Vermögen, sondern eine Ermächtigung zum Schulden machen“, sagt Rock mit Blick auf die Geltungsdauer bis 2023 sowie den Tilgungszeitraum über 30 Jahre. Auch der von der Landesanwältin hervorgehobene Aspekt, dass das Königsrecht des Parlaments, das Haushaltsrecht, außer acht gelassen werde, indem eine jährliche Überprüfung der Ausgaben und eine Rechtfertigung der Schuldenaufnahme fehle, entsprechen der Argumentation der Freien Demokraten.
Insbesondere die ausführlichen Fragen des Gerichts nach dem konkreten Bedarf des hessischen Sondervermögens wie auch nach bestimmten Einzelmaßnahmen, bestätigen die Auffassung der Fraktion, dass längst nicht alle Mittel zur Pandemiebekämpfung bereitgestellt werden. Seit einem Jahr beobachten die Freien Demokraten immer wieder Ausgaben aus dem Sondervermögen, die mit Corona nichts zu tun haben. „Die Landesregierung leistet sich hier auf Kosten künftiger Generationen einen separaten Topf, aus dem sie grüne Prestigeprojekte wie die energetische Sanierung von Gebäuden oder die Umrüstung auf LED-Leuchten finanziert“, bilanziert die haushaltspolitische Sprecherin der Freien Demokraten, Marion SCHARDT-SAUER. Durch die Fragestellungen des Gerichts während der Verhandlung wurde auch deutlich, dass es vom Gesetzgeber grundsätzlich nicht vorgesehen ist, Maßnahmen zur Modernisierung des Landes unter dem Deckmantel einer Notsituation mit Schulden zu finanzieren – auch nicht, wenn man den Begriff der Krise weiter fasst und ihre Folgen in den Blick nimmt. So wurde unter anderem betont, dass zwischen den Erfordernissen der Krise und den Folgeabschätzungen zum Beispiel durch Sachverständige zu unterscheiden sei. „Man kann unterschiedlicher Auffassung über die mittelbaren und die unmittelbaren Folgen einer Krise sein, aber umso wichtiger ist es, dass gerade diese Frage vom gesamten Parlament beraten und nicht alleine von der Landesregierung bestimmt wird“, ergänzt Rock. „Wir sind grundsätzlich optimistisch, dass die obersten Richter bei ihrem Urteil unserer Argumentation in den meisten Punkten folgen werden.“