ROCK/FAESER: Schuldenfinanzierter Schattenhaushalt war, ist und bleibt unnötig
- Grundsätze einer soliden Haushaltspolitik über Bord geworfen
- Staatsgerichtshof verhandelt im Juli
WIESBADEN – Die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD und Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Nancy FAESER und René ROCK, sehen sich in ihrer Kritik am so genannten „Sondervermögen“ der schwarz-grünen Landesregierung zur Bewältigung der Corona-Krise bestätigt: „Es beweist sich, was SPD und Freie Demokraten von Anfang an gesagt haben: Den komplett schuldenfinanzierten Schattenhaushalt hätte es nicht gebraucht, um die Folgen der Corona-Krise zu bekämpfen. Wir halten es für unangemessen, dass sich der Finanzminister und die Regierungskoalition heute für eine gigantische Neuverschuldung von zwölf Milliarden Euro feiern, die niemand braucht und die Schwarz-Grün nur mit zweifelhaften Mitteln durchsetzen konnte“, erklärten Faeser und Rock am Donnerstag in Wiesbaden.
Alle Ausgaben, die zur Eindämmung der Corona-Krise erforderlich waren und noch seien, hätten nach Auffassung von SPD und Freien Demokraten über Nachtragshaushalte seriös finanziert werden können.
Nancy Faeser sagte: „Wir hatten gemeinsam eine sofort wirksame und vor allem verfassungsmäßige Alternative zum schwarz-grünen Schattenhaushalt angeboten. Denn in der Krise ging es uns darum, Verantwortung für unser Land zu übernehmen und die Folgen der Pandemie in einem breiten Konsens der demokratischen Fraktionen zu bewältigen. Schwarz-Grün hat stattdessen den Schattenhaushalt mit der Brechstange durchgesetzt und damit dem hessischen Parlamentarismus schweren Schaden zugefügt.“
René Rock ergänzte: „Um sich ihre Wahlkampfkasse einrichten zu können, hat die schwarz-grüne Koalition den Sündenfall begangen, indem sie die Schuldenbremse ausgesetzt und damit die Grundsätze einer seriösen Haushaltspolitik über Bord geworfen hat. Das ist Politik zulasten künftiger Generationen und ein hoher Preis dafür, dass viele aus dem Sondervermögen finanzierte Maßnahmen dem Corona-Check nicht standhalten. Warum mit dem für die Pandemie-Bewältigung eingerichteten Sondervermögen durch den Borkenkäfer verursachte Ernteausfälle bei Hessen-Forst kompensiert und Klimaschutzmaßnahmen an hessischen Hochschulen finanziert werden sollen, kann niemand seriös erklären.“
SPD und Freie Demokraten sehen daher zuversichtlich dem 14. Juli entgegen: An diesem Tag wird vor dem Hessischen Staatsgerichtshof die Klage der beiden Fraktionen gegen das Sondervermögen – also deren „Antrag auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über das Sondervermögen ‚Hessens gute Zukunft sichern‘“ – verhandelt. Diesen Antrag hatten die beiden Fraktionen im November 2020 eingereicht. Nach Überzeugung von SPD und Freien Demokraten verstößt das Gesetz über das Sondervermögen gegen die Artikel 139 und 141 der Verfassung des Landes Hessen. „CDU und Grüne waren bedauerlicherweise zu keinem Kompromiss bereit und haben im laufenden Gesetzgebungsprozess die Spielregeln verändert. Der Schattenhaushalt ist zustande gekommen, indem Schwarz-Grün gegen den politischen Anstand und gegen die Regeln der Landesverfassung verstoßen hat. Das hat den Gang vor den Staatsgerichtshof für uns unumgänglich gemacht“, so Faeser und Rock.