PÜRSÜN zu Zwischenbericht Psychiatrie Höchst

  • Notwendige Konsequenzen aus BVerfG-Urteil endlich ziehen
  • Menschen während der Fixierung fachlich fundiert begleiten

WIESBADEN – Anlässlich des vorgelegten Zwischenberichts des externen Beraters zu den Missständen an der Psychiatrie am Klinikum Höchst und weiteren Berichten über den Umgang mit Fixierung erklärt der sozialpolitische Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Yanki PÜRSÜN: „Offensichtlich hat die Landesregierung die notwendigen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und dem neuen hessischen Psych-KHG bislang noch nicht gezogen. Insbesondere die Situation in Frankfurt Höchst, die in den Fokus der Öffentlichkeit geraten war, war offenbar symptomatisch für einige andere Kliniken in Hessen. Die Situation wird durch den zunehmenden Arbeitskräftemangel noch verschärft. Es kann aber trotzdem nicht sein, dass Menschen, wenn es auch begründet ist, von FSJlern oder Schülerpraktikanten beaufsichtigt werden. Diese Menschen werden für den Zeitraum der Fixierung in ihrem Grundrecht auf Freiheit eingeschränkt. Dabei muss eine fachlich fundierte Begleitung durch geschultes Personal erfolgen. Der Arbeitskräftemangel, auch wenn er massiv und relevant ist, kann nicht als Ausrede für solche Zustände herhalten. Die Idee eines lernenden Psych-KHGs war von Anfang an absurd. Die Landesregierung hat nicht die notwendigen Schritte in der Psychiatrie eingeleitet.“