PÜRSÜN/SCHARDT-SAUER: AWO-Skandal darf kein neuer Justizskandal werden

Justitia
08.12.2020
  • Freie Demokraten beantragen Ausschuss-Sondersitzung
  • Was hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt bislang unternommen?
  • Vertrauen in Rechtsstaat muss aufrechterhalten werden

WIESBADEN – Die Freien Demokraten im Hessischen Landtag beantragen im Zusammenhang mit dem Skandal um Verbände der Arbeiterwohlfahrt (AWO) eine Sondersitzung des Rechtspolitischen Ausschusses. Zudem haben sie heute nach jüngsten Medienberichten über erneute Durchsuchungen einen Dringlichen Berichtsantrag (Drs. 20/4240) eingereicht. „Der Bundesvorstand der AWO und der Rechtsvertreter der AWO Frankfurt haben sich beschwert, dass die von der AWO eingeschaltete Staatsanwaltschaft ihre Arbeit nicht leistet. Wir wollen daher von der Landesregierung unter anderem wissen, wann die Staatsanwaltschaft Frankfurt von der AWO eingeschaltet wurde und was sie seither unternommen hat“, erklärt Yanki PÜRSÜN, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion. „Im AWO-Skandal geht es um Bereicherung. Alles, was mit diesem offenkundigen Selbstbedienungsladen in Zusammenhang steht, muss schonungslos aufgeklärt werden. Hier geht es zum einen um das Vertrauen in Sozialverbände, zum anderen um das Vertrauen in den Rechtsstaat“, betont Pürsün und fügt an: „Die Landesregierung muss auch darlegen, was sie unternimmt, um veruntreutes Geld zurückzuholen und zu verhindern, dass die Veruntreuung von AWO-Mitteln zu Steuerausfällen führt. Außerdem muss sie aufzeigen, was sie tut, um Verjährungen im AWO-Skandal zu verhindern.“

Marion SCHARDT-SAUER, justizpolitische Sprecherin der Fraktion, ergänzt: „Die Justizministerin hat sich bislang, was Aufklärung angeht, als reine Ankündigungsministerin präsentiert und nicht nur im Zusammenhang mit dem Fall des unter Korruptionsverdacht stehenden Frankfurter Oberstaatsanwalts gezeigt, dass sie ihr Ministerium schlecht im Griff hat. Der AWO-Skandal darf nicht zu einem weiteren Justizskandal werden.“