PÜRSÜN: Novelliertes Gesetz hat eklatante Mängel
- Klagen zum Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz sind programmiert
- Fixierungen dürfen nur in klarem Rechtsrahmen erlaubt sein
- Hilfsangebote müssen ausfinanziert sein
WIESBADEN – „Die Landesregierung hat die Chance vertan, das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz und das Maßregelvollzuggesetz adäquat zu gestalten. Leider bleiben eklatante Mängel bestehen“, kritisiert Yanki PÜRSÜN, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, nachdem der Landtag am Dienstagabend mehrheitlich eine Änderung des Gesetzes beschlossen hatte. „Klagen und erforderliche Neuregelungen sind schon programmiert, denn alle juristischen Sachverständigen haben die Regelungen zur Fixierung, die einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt, als unzureichend bezeichnet“, erinnert Pürsün. „Fixierungen dürfen nur unter speziellen Umständen und innerhalb eines klaren Rechtsrahmens erlaubt sein. Sie müssen stets überwacht werden und sind transparent zu erfassen sowie zu evaluieren. Missbrauch muss praktisch ausgeschlossen sein.“ Das Gesetz berücksichtigt nur 5-Punkt- und 7-Punkt-Fixierungen, aber nicht 3-Punkt- oder 4-Punkt-Fixierungen. „Warum das so ist, kann nicht fachlich begründet werden. Zahlreiche Sachverständige haben daher angeregt, eine Gesetzesvorlage aus Schleswig-Holstein zu übernehmen, die klarere Festlegungen trifft. Nur dann wäre ein Rechtszustand gewährleistet, der vom Bundesverfassungsgericht gewollt ist und der UN-Behindertenrechtskonvention nahekommt.“
Pürsün kritisiert zudem, dass der im Gesetz vorgesehene Ausbau der ambulanten und präventiven Angebote weiterhin nicht ausfinanziert sei. „Es ist richtig und wichtig, dass Krisenhilfen außerhalb der Regelarbeitszeiten tätig werden sollen. Ohne die Ausstattung mit den entsprechenden Ressourcen werden die vorgesehenen Maßnahmen jedoch nichts mehr als ein Papiertiger bleiben.“