Opferschutz in Hessen

22.11.2017
  • Opferschutz nach Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens stärken
  • FDP fordert die Gründung einer hessischen Opferschutzstiftung

Anlässlich der heutigen Plenardebatte zum Opferschutz in Hessen erklärte der Sprecher für Justizvollzug der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Frank BLECHSCHMIDT: „Ein Rechtsstaat muss die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung, die Resozialisierung der Straftäter und den Opferschutz im Blick haben. Keinesfalls darf bei den Menschen der Eindruck entstehen, dass der Rechtsstaat sich nicht genügend um die Opfer von Straftaten kümmert. Daher begrüßen wir Freidemokraten, dass der Staat gehandelt und im letzen Jahrzehnt verstärkt Opferrechte ins Strafverfahren integriert hat. Opfer haben das Recht auf Akteneinsicht, auf Information, Videovernehmung und auf einen Opferanwalt. Diese Verfahrensrechte sind wichtige Errungenschaften.

Diese Errungenschaften können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Strafverfahren täterzentriert ausgestaltet und nur bedingt geeignet ist, um Opferinteressen gerecht zu werden. Daher sollten wir verstärkt den Fokus auf den Opferschutz nach Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens lenken. Schließlich sind mit Verfahrensende die Geschehnisse für Opfer in den seltensten Fällen abgeschlossen. Für erlittenes Unrecht gibt es keine Wiedergutmachung. Körperliche, seelische und wirtschaftliche Folgen wirken aber über das Strafverfahren hinaus. Daher fordern wir die Gründung einer hessischen Opferschutzstiftung, die Verankerung von Auskunftsrechten im Hessischen Strafvollzugsgesetz und die Verstärkung von tatausgleichenden Maßnahmen.“