NAAS: Weniger Bürokratie bei der Auftragsvergabe heißt mehr Handlungsspielraum für den Mittelstand

- Freie Demokraten wollen Vergabegesetz ändern
- Höhere Schwellenwerte vereinfachen direkte Vergabe
- Beratung heute mit der Regierungserklärung im Landtag
Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, wirbt für einen echten Bürokratieabbau bei der Auftragsvergabe, der auf beiden Seiten den Vergabetisches Wirkung erzielt: sowohl bei der öffentlichen Hand als auch bei den Unternehmen, die den Auftrag bekommen. „Statt wie bislang bei 10.000 soll der Schwellenwert künftig bei 50.000 Euro liegen. Die öffentliche Hand kann Aufträge mit einem Volumen bis zu 50.000 Euro also künftig ohne ein Ausschreibungsverfahren an einen geeigneten Betrieb vergeben“, erklärt Naas mit Bezug auf einen Gesetzentwurf der Freien Demokraten zur Veränderung des Vergabe- und Tariftreuegesetzes (Drs. 21/2198) der heute in erster Lesung im Landtag beraten wird und parallel zur Regierungserklärung aufgerufen wird. „Der Vorschlag entlastet nicht nur die öffentliche Hand organisatorisch, sondern stärkt auch den Mittelstand, vor allem im Handwerk. Er schafft mehr Handlungsspielraum, reduziert unnötige Verfahrenslast und führt zu schnelleren, praxistauglichen Beschaffungen.“
Naas erklärt die Vorteile angehobener Schwellenwerte: „Höhere Freigrenzen reduzieren den Bürokratieaufwand in den kommunalen Verwaltungen. Diese müssen dann für kleine Aufträge keine aufwendigen Verfahren mehr einleiten und können deutlich öfter die vereinfachten Verfahren nutzen Das ist gerade in Zeiten von Personalmangel in den kommunalen Verwaltungen wichtig.“ Gleichermaßen werde der Bürokratieaufwand bei den Auftragnehmern, zum Beispiel bei Handwerkern, reduziert: „Das hilft vor allem kleinen Betrieben, die kein auf öffentliche Vergabe geschultes oder spezialisiertes Personal haben. Ungeachtet dessen muss der Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragswert stehen. Wenn eine Gemeinde zum Beispiel für 20.000 Euro neue Fenster im Kindergarten ausschreiben muss und am Ende 500 Euro spart, weil sich eine günstigere Firma findet, gleichzeitig das Verfahren aber einen Verwaltungsmitarbeiter zwei Wochen lang beschäftigt, dann ist das kein angemessenes Verhältnis“, erläutert Naas.