NAAS: Weg vom Aktenschieben, hin zum Bauen: Freie Demokraten wollen Planung beschleunigen

25.06.2025

Lange Planungs- und Genehmigungsverfahren sind ein großes Hindernis bei der Modernisierung der Infrastruktur. Die Freien Demokraten wollen diese Verfahren beschleunigen und haben dazu ein entsprechendes Gesetz vorgelegt, das am heutigen Mittwochabend in erster Lesung im Landtag beraten wird. 

Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, erklärt die Notwendigkeit: 

  • „Hessen hat ein Infrastrukturproblem – nicht, weil das Geld fehlt, sondern weil wir uns selbst im Weg stehen. Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern zu lange, sind zu kompliziert und völlig aus der Zeit gefallen. Zwischen Projektidee und erstem Spatenstich können in Hessen gut und gerne 15 Jahre vergehen. Diese Verfahrensdauern sind den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr vermittelbar. Das versteht niemand.“
  • „Der Zustand der Infrastruktur ist nicht nur ein Ärgernis für Verkehrsteilnehmer, sondern auch Gift für den Wirtschaftsstandort Hessen. Wenn Brücken gesperrt werden, Straßen kaputt sind und Umgehungstraßen ewig nicht kommen, verliert Hessen an Wettbewerbsfähigkeit. Das können wir uns nicht leisten, weil Hessen die Verkehrsdrehscheibe im Herzen Europas ist. Hessen kann sich verfallende Straßen nicht leisten, weil Hessen wie kein anderes Bundesland von seiner Infrastruktur lebt.“
  • „Wir brauchen einen Mentalitätswechsel: Weg von der Verhinderungs- und Verzögerungskultur, hin zum Ermöglichen. Weg vom Aktenschieben, hin zum Bauen.“

Die zentralen Punkte des Gesetzes: 

  • Paragraf 17 des Bundesfernstraßengesetzes wird in das Landesrecht übernommen. Dann kann in bestimmten Fällen auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet werden.
  • Der sogenannte Erörterungstermin wird entbürokratisiert. Wenn es keine entscheidenden Einwendungen gibt, findet er gar nicht mehr statt.
  • Eine Genehmigungsfiktion wird eingeführt. Wenn im Planfeststellungsverfahren schon alle umweltrechtlichen Anforderungen berücksichtigt wurden, gelten weitere Genehmigungen – zum Beispiel nach dem Hessischen Naturschutzgesetz –  als miterteilt.
  • Gesetzesänderungen sind nicht mehr nachträglich zu berücksichtigen.
  • Die Entscheidungskompetenz der Planfeststellungsbehörde gegenüber der Naturschutzbehörde wird gestärkt.