NAAS: Sonntagsöffnung automatisierter Mini-Supermärkte nutzt den Menschen und der Wirtschaft
- Bedarf an Sonntagsöffnung ist da
- Gemeinsamer Gesetzentwurf von FDP, CDU und SPD zeigt Lösung auf
- Öffentliche Anhörung am Mittwoch
Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat seine Forderung nach einer Sonntagsöffnung vollautomatisierter Mini-Supermärkte bekräftigt. Hintergrund ist die Experten-Anhörung am Mittwoch dieser Woche zu einem entsprechenden Gesetzentwurf, den die Freien Demokraten gemeinsam mit CDU und SPD vorgelegt hatten. „Der Bedarf ist da: Vor allem in ländlichen Regionen nutzen Menschen gern die Kleinstmärkte, die ohne Personal auskommen – und das auch mal an Sonn- oder Feiertagen. Das haben wir Freie Demokraten früh thematisiert und als erste eine Überarbeitung des Ladenöffnungsgesetzes präsentiert, nachdem die vollautomatisierten Mini-Supermärkte ohne Personal nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel sonn- und feiertags nicht mehr öffnen dürfen. Vertreter von Kommunen und Gewerbe haben dies begrüßt und sehen nun auch den gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU, SPD und FDP entsprechend positiv“, betont Naas mit Bezug auf die bereits öffentlich vorliegenden Stellungnahmen der Anzuhörenden. „Außerdem wird deutlich, dass eine Sonntagsöffnung auch ökonomisch sinnvoll ist. Dieses Argument sollten wir in Zeiten der dringend erforderlichen Stärkung der Wirtschaft nicht vernachlässigen.“
Das sollten auch die Skeptiker aus Reihen von Kirchen und Gewerkschaften beachten, gibt Naas zu bedenken. „Der besonderen Rolle des Sonntags wird weiterhin Rechnung getragen. Moderne Ladenkonzepte haben es schließlich möglich gemacht, dass niemand mehr sonn- und feiertags arbeiten muss, damit die Mini-Supermärkte öffnen können. Darüber hinaus kann niemand ernsthaft behaupten, dass der Kauf einer Tüte Milch oder eines Päckchens Butter jemandem in seinem Seelenheil schadet oder die Sonntagsruhe stört.“
Hinweis: Die gemeinsame Sitzung des Arbeits- und Sozialpolitischen Ausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum mit der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf beginnt am Mittwoch, 26. Juni, um 14 Uhr im Plenarsaal des Landtags.