NAAS: Planungsvorgaben lockern heißt schneller und einfacher bauen

  • Landesentwicklungsplan verhindert Neubaugebiete
  • Freie Demokraten wollen Regelungen vereinfachen
  • FDP-Setzpunkt im Oktober-Plenum

„Schnellerer und vereinfachter Wohnungsbau beginnt mit einfacherer Ausweisung von Baugebieten. Doch genau darin liegt ein Problem. Die Vorgaben des Landesentwicklungsplans für die Ausweisung neuer Baugebiete sind zu streng“, stellt Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender und wohnungsbaupolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, fest. Mit Blick auf den Wohnraummangel und den eingebrochenen Wohnungsbau wollen die Freien Demokraten gegensteuern: In der kommenden Sitzungswoche des Hessischen Landtags stellt die Fraktion mit ihrem Setzpunkt-Antrag (Drs. 21/1150) den Landesentwicklungsplan in seiner aktuellen Fassung zur Diskussion. „Der Landesentwicklungsplan macht seinem Namen keine Ehre. Momentan verhindert er neue Baugebiete und damit die Landesentwicklung mehr, als dass er sie ermöglicht. Damit wird er den aktuellen Anforderungen nicht gerecht, denn Wohnraum wird dringend benötigt. Hessen braucht mehr Neubaugebiete“, stellt Naas fest. 

Kommunen, die Neubaugebiete ausweisen wollen, scheitern aber häufig an den strikten Vorgaben des Landesentwicklungsplans. Derzeit gilt: Innenentwicklung, also Ausweisung von Bauland innerhalb der bestehenden Ortsbebauung, geht vor Außenentwicklung. „Vergleichbare Flächen wie außerorts stehen innerorts aber oft nicht zur Verfügung, oder sie sollen aus gutem Grund nicht bebaut werden – zum Beispiel, weil sie die innerörtliche grüne Lunge sind“, kritisiert Naas und ergänzt: „Der aktuelle Landesentwicklungsplan verhindert dringend benötigte Außenentwicklungen, sprich: Neubaugebiete am Rand der Städte und Gemeinden. Diese Vorgaben müssen daher zwingend gelockert werden.“ Innenentwicklung vor Außenentwicklung soll nach Überzeugung der Freien Demokraten nur noch im Grundsatz gelten, wenn vergleichbare Innenentwicklungspotenziale verfügbar sind. Darüber hinaus sollten die Vorgaben zum Schutz von Frischluftschneisen und der bislang starre Schutz von Grünzügen überarbeitet werden: „Dabei geht es um mehr Flexibilität für die Kommunen bei der Baulandausweisung, ohne notwendige Klimaanpassungen zu vernachlässigen“, betont Naas.