NAAS: Freie Demokraten fordern Mut beim Ladenöffnungsgesetz

25.03.2024
  • Automatisierte Minimärkte müssen sonntags öffnen dürfen
  • Runder Tisch soll Lösungen suchen 
  • Gutachten stützt FDP-Vorschlag

„Mehr Mut, weniger Bedenken“ – das fordert Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, vom runden Tisch der Landesregierung, der am heutigen Montag über die Sonntagsöffnung von vollautomatisierten Mini-Supermärkten ohne Personal spricht. „Wir Freie Demokraten freuen uns, dass wir mit unserem vorgelegten Vorschlag zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes einen dringend notwendigen Prozess ins Rollen gebracht haben. Dass kleine Läden ohne Personal nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel sonn- und feiertags nicht mehr öffnen dürfen, ist niemandem vermittelbar“, erklärt Naas. Er erwarte von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des runden Tischs, dass keine Gründe gesucht werden, warum die Läden geschlossen bleiben sollen, sondern vielmehr Lösungen für eine Sonn- und Feiertagsöffnung. „Das Ladenöffnungsgesetz muss an vielen Stellen entstaubt werden. Sinnvoll wäre es deshalb, auch die Öffnung weiterer Einrichtungen ohne Personal wie kleine Verkaufsstellen von Hofläden in den Diskussionsprozess aufzunehmen. Innovationen haben es möglich gemacht, dass niemand mehr sonn- und feiertags arbeiten muss, um die Öffnungen zu ermöglichen. Entsprechende Modernisierungen des Gesetzes wären ein Beitrag zur Wirtschaftswende, die unser Land so dringend braucht.“

Bestätigt sieht sich Naas durch ein juristisches Gutachten, das im Auftrag des Handelsverbandes und des Industrie- und Handelskammertags Hessen erstellt und veröffentlicht wurde. „Das Gutachten stützt unsere Position sowie unseren Vorschlag und beinhaltet einen Vorschlag für eine Gesetzesbegründung“, freut sich Naas. Zum Abschluss heißt es in dem Gutachten: „Dem verhältnismäßig milden Eingriff in den Sonntagsschutz steht mit dem Belang der Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse ein sachlicher Grund von beträchtlichem Gewicht gegenüber, der geeignet ist, den Eingriff in das ‚Institut Sonntag‘ zu rechtfertigen.“