NAAS: Denkmäler schützen – Bauruinen nicht

- Freie Demokraten wollen Denkmalschutz demokratisieren
- Statt Behörden soll Lokalpolitik entscheiden
- Verfallende Gebäude schaden dem Stadtbild
Die Freien Demokraten im Hessischen Landtag wollen die bauliche Entwicklung denkmalgeschützter Häuser vereinfachen. „Verfallende Häuer schaden dem Orts- oder Stadtbild. Mitunter werden sie sogar zum Sicherheitsrisiko. Doch gerade im ländlichen Raum sind es oft die Anforderungen des Denkmalschutzes, die eine bauliche Entwicklung verhindern. Schaffung von Wohnraum zu marktfähigen Preisen, Sanierung, Umnutzung oder Abriss sind nicht möglich. Während sich die beim jeweiligen Landkreis angesiedelte Denkmalschutzbehörde oft kooperativ zeigt, wird das Landesamt für Denkmalpflege häufig als blockierender Akteur empfunden. An dieser Stelle müssen wir ansetzen“, fordert Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Hessischen Landtag.
Die Freien Demokraten haben daher einen Entwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes (Drs. 21/3347) vorgelegt, der die Entscheidung über den Denkmalwert des fraglichen Gebäudes den örtlichen Akteuren überlassen will. „Eigentümer und Stadtverordnete beziehungsweise Gemeindevertreter bekommen die Möglichkeit, die Denkmaleigenschaft gemeinsam aufzuheben, wenn diese notwendige Veränderungen dauerhaft blockiert. Wenn Denkmalschutz nicht zum Erhalt kultureller Werte, sondern zu Stillstand, Leerstand oder wirtschaftlicher Stagnation führt, verliert er insgesamt an Akzeptanz. Ziel muss vielmehr ein Denkmalschutz mit Augenmaß sein, der Entwicklung ermöglicht, statt sie zu verhindern. Denkmalschutz soll besondere Gebäude schützen, aber keine Bauruinen“, erklärt Naas und ergänzt: „Der Vorschlag stärkt das Privateigentum, und der Denkmalschutz wird liberalisiert und demokratisiert.“
Der konkrete Gesetzentwurf der Freien Demokraten geht damit an der entscheidenden Stelle weiter als die Maßnahmen, die Wissenschaftsminister Timon Gremmels in seinem Eckpunktepapier angekündigt hat. „Dass die Landesregierung für genehmigungspflichtige Maßnahmen nicht mehr das Einvernehmen des Landesamts für Denkmalpflege voraussetzen, sondern dieses nur noch ins sogenannte Benehmen setzen will, reicht nicht aus. Auch mit dieser Regelung bleiben die entsprechenden Gebäude per Gesetz geschützte Denkmäler. Genehmigungspflichtige Maßnahmen bleiben genehmigungspflichtig, und alle gesetzlichen Hürden bleiben bestehen. Das ist keine wirkliche Vereinfachung“, warnt Naas.

