Mindestlohn

27.03.2014

BEER: Mindestlohn senkt Anreize für Jugendliche, durch eine Ausbildung eine bessere Qualifikation zu erwerben – FDP-Fraktion erfragt Auswirkungen der Altersgrenze von 18 Jahren für Hessen

„Wir teilen die Kritik von Verbänden wie dem BDA, der IHK und anderen an der Absicht der Bundesregierung, einen flächendeckenden Mindestlohn für Arbeitnehmer ab 18 Jahre einzuführen. Denn wir befürchten, dass die gesetzliche Regelung den Anreiz für Jugendliche senken wird, durch eine Ausbildung eine bessere Qualifikation zu erwerben und somit auch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten. Stattdessen könnten junge Menschen dazu verleitet werden, eine geringer qualifizierte Tätigkeit anzunehmen, die mit dem Mindestlohn vergütet wird. Der Gesetzentwurf der Großen Koalition ist nicht zu Ende gedacht, da das Durchschnittsalter, in dem Jugendliche eine Ausbildung beginnen, aktuell bei 19,8 Jahre liegt und diejenigen, die nach dem Abitur eine Ausbildung beginnen, im Durchschnitt bereits 20 oder 21 Jahre alt sind. Die willkürlich von Arbeitsministerin Nahles festgelegte Altersgrenze führt also dazu, dass Jugendliche entweder direkt zum Ausbildungsbeginn einen Anspruch auf Mindestlohn haben oder aber im Verlauf der Ausbildung. Wir fordern daher, dass sich die Regelung an der Lebenswirklichkeit junger Menschen orientiert, um die ohnehin enormen negativen Konsequenzen des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns zumindest an dieser Stelle gering zu halten“, so die FDP-Abgeordnete Nicola BEER, die sich mit einer Kleinen Anfrage zu den Auswirkungen der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ab 18 Jahre an die Hessische Landesregierung wandte.

Beer weiter:

„Angesichts der realen Gefahren, die diese Regelung auch für Hessen birgt, werden wir erfragen, wie viele Jugendliche sich ab 18 Jahre in einer bestimmten Ausbildungskategorie befinden. Insbesondere wollen wir jedoch von der Landesregierung wissen, wie sie dazu steht, dass der Mindestlohn junge Menschen davon abhalten könnte, eine duale Ausbildung oder eine sonstige Ausbildung aufzunehmen, fortzusetzen und erfolgreich abzuschließen. Denn wir sind der Überzeugung, dass dieses Gesetz letztlich genau jenen schaden wird, für die es vorgeblich erstellt wurde, und fordern daher, dass die Landesregierung einen möglichen Einfluss auf die Gesetzesberatung auf Bundesebene nimmt und auf eine Änderung des Gesetzentwurfs hinwirkt.“

Kleine Anfrage Hier finden Sie die entsprechende Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.