Landesjägertag

  • Jagd ist aktiver Naturschutz
  • Jagdverordnung ist ideologisch einseitig und ohne wissenschaftliche Grundlage
  • Jagd von Prädatoren und invasiven Arten ist Artenschutz für Niederwild

Anlässlich des diesjährigen Landesjägertags in Lorsch erklärte Jürgen LENDERS, jagdpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Schon in der Paulskirchenverfassung von 1849 war die Jagd mit dem Grundeigentum eng verbunden. Und so ist auch heute nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und der einhelligen Meinung in der Literatur das Jagdrecht als untrennbarer Teil des Eigentums an Grund und Boden verfassungsrechtlich geschützt. Diese Selbstverständlichkeit, die lange Tradition hat, wird von Schwarz-Grün durch die einseitig ideologisch motivierte Jagdverordnung mit Füßen getreten.

CDU und Grüne haben in Hessen am Parlament vorbei, ohne nachvollziehbare fachliche und sachliche Begründung Änderungen durch die Hintertür und damit ganz erhebliche Eingriffe in das Eigentumsrecht vorgenommen. Die derzeit gültige Rechtsverordnung lässt eine Auseinandersetzung mit der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Jagdrechtes und des Jagdausübungsrechtes nicht erkennen. Eine fachliche und jagdrechtliche Begründung für die vorgenommenen Einschränkungen der Jagdzeiten ist nicht erkennbar. Eingriffe in das Eigentumsrecht bedürfen aber ausdrücklich einer besonderen Begründung und das gilt nach der Rechtsprechung auch für eine Verkürzung von Jagdzeiten bis hin zur Aufhebung. Die politischen Beteuerungen von CDU und Grüne, dass die neue Jagdverordnung auf neuesten wildbiologischen Erkenntnissen beruhe, hat die Landesregierung selbst zwischenzeitlich widerlegt, indem sie den Antrag zur Verlängerung der Frist zur Erwiderung der Klageschrift, mit der Beauftragung eines wildbiologischen Gutachtens begründet hat.

Wo die „neuesten wildbiologischen Erkenntnisse“ mit denen Vertreter von CDU und Grüne immer die Jagdverordnung gerechtfertigt haben geblieben sind, ist unklar.“

Lenders weiter:

„Wir Freie Demokraten bekennen uns zum Schutz des Eigentums und zur Jagd als essentiellen Bestandteil einer besonders nachhaltigen Nutzung der Kulturlandschaft und ihrer Ressourcen. Die hessischen Jägerinnen und Jäger haben über Jahrzehnte unter Beweis gestellt, dass ihr jagdliches Nutzungsinteresse zu gleichen Teilen aus der Jagdausübung selbst aber auch in der – gesetzlich verankerten – Hege besteht. Deshalb haben wir das Normenkontrollverfahren gegen die Jagdverordnung eingereicht. Die nun erfolgte Aufhebung der Schonzeit für den Waschbären und andere Prädatoren im Jagdbezirk Tann-Heide in der Rhön sollen offenbar ein Zeichen dafür sein, dass man auch bereit ist, flexibel zu reagieren. Aber es ist eine Alibi-Veranstaltung, die das Problem nicht lösen wird.

Auch wir sind dafür, die jagdrechtlichen Grundlagen an die Realitäten anzupassen. Aber dann reden wir doch bitte auch über die Frage, ob der derzeit nach Hessen zurückkehrende Wolf im Jagdrecht berücksichtigt werden muss – oder darüber, warum es in Hessen, als einem von zwei Flächenbundesländern, keine Kormoranverordnung gibt, die auch dem Fischschutz gerecht wird.“