KNELL zur Lebensmittelüberwachung

  • Ministern hat durch Wilke-Skandal Vertrauen verloren
  • Gesetz ist nur Feigenblatt
  • Freie Demokraten fordern intensive Beratung

WIESBADEN – „Verbraucherschutzministerin Priska Hinz hat das Vertrauen der Menschen längst verloren“, sagte Wiebke KNELLL, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, heute in ihrer Rede im Landtag mit Blick auf Lebensmittelkontrollen und den Skandal um listerienverseuchte Wurst der Firma Wilke. Grünen-Politikerin Hinz habe aber nicht nur das Vertrauen der Konsumenten, sondern auch das der Experten verloren. Das habe die umfangreiche Anhörung zu dem Gesetz gezeigt, über das der Landtag zurzeit diskutiert und das dem Ministerium mehr Weisungsrecht bei der Lebensmittelüberwachung geben soll. Allein – das Gesetz war schon vor Bekanntwerden des Wilke-Skandals in den Landtag eingebracht worden. „Es wurde zum Feigenblatt einer nackten Ministerin, die in sechs Jahren Amtszeit im Bereich Verbraucherschutz nichts, aber auch gar nichts vorzuweisen hat“, machte Knell klar.

Ungeachtet dessen sei das Weisungsrecht im Fall Wilke nicht das Problem gewesen. Auch wenn Hinz anderes behaupte, hätte sie eingreifen können, betonte Knell. Der Landkreis habe sogar den Betrieb schließen wollen, aber: „Das Regierungspräsidium und das Ministerium haben das verhindert“, sagte die Freie Demokratin. Der Ministerin attestierte sie Desinteresse am Verbraucherschutz. Dieses sei im Fall Wilke zur Gefahr für die Menschen geworden. „Nach dem Verhalten von Ministerin Hinz rund um den Fall Wilke ist es nur schwer vorstellbar, wie der Neuanfang im Bereich Verbraucherschutz mit dieser Ministerin überhaupt erfolgen soll“, sagte Knell und wandte sich an Hinz: „Ich rate Ihnen, die Weihnachtsfeiertage dafür zu nutzen, einmal darüber nachzudenken, ob Sie noch an der richtigen Stelle sitzen.“

Knell forderte eine grundlegende Debatte über die Frage, ob die Struktur der Lebensmittelüberwachung noch korrekt sei. Das Weisungsrecht sei eine Frage, aber nicht die einzige. Eine von einigen weiteren zu beantwortenden Fragen sei die nach einer besseren Kooperation zwischen Fachaufsicht und Kreisen. „Wir wollen uns dem Thema weiter widmen. Dafür wollen wir auch ein wenig Druck im Kessel halten“, sagte Knell. Daher haben die Freien Demokraten einen Änderungsantrag eingebracht. Anders als die Koalition wollen sie das im Kern bestehende Gesetz nicht um zehn Jahre verlängern, sondern lediglich um zwei Jahre. Dann sei ausreichend Zeit, sich 2020 intensiv zu beraten und schlau zu machen sowie bis Ende 2021 ein neues Gesetzgebungsverfahren zu vollziehen.