KNELL fordert Überarbeitung der Hessischen Jagdverordnung

  • Sachfremde Argumente ausschließen
  • Gutachten stützt Argumentation der Freien Demokraten
  • Klage vor dem Staatsgerichtshof

WIESBADEN – Die jagdpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Wiebke KNELL, fordert eine Überarbeitung der Hessischen Jagdverordnung. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten des Dresdener Wildökologen Prof. Dr. Dr. Sven Herzog. Dieser kommt zu dem Schluss, dass die aktuelle Jagdverordnung sachfremde Argumente enthält, die den Jagdausübungsberechtigten Einschränkungen ihres jagdlichen Handelns auferlegen. Knell: „Die Landesregierung hat sich  2015 auch von politischen Argumenten leiten lassen, die in einer solchen Verordnung nichts zu suchen haben. Das hat zu einem Eingriff in die Freiheit der Jäger und damit auch in ihr Eigentumsrecht geführt.“

Das Gutachten von Prof. Herzog empfiehlt unter anderem, Jungtiere des Waschbären ganzjährig zu bejagen, da Waschbären sowohl wassergebundene Arten, Bodenbrüter und baumbrütende Vogelarten erbeuten und somit einen negativen Einfluss auf gefährdete Arten hat. Auch für Jungfüchse empfiehlt der Experte eine ganzjährige Jagdzeit aus Gründen des Artenschutzes als „angemessen und lokal auch erforderlich“, da der Fuchs ein Profiteur der großflächigen industrialisierten Landwirtschaft ist, in der es viele seiner Beutearten ohnehin schwer haben und sie in ihrem Bestand gefährdet sind. Insbesondere bei der Wiederansiedlung ausgestorbener oder extrem selten gewordener Arten erwiesen sich die Schonzeiten für den Fuchs als problematisch. In diesem Fall „muss im Auswilderungsgebiet eine intensive lokale Fuchsbejagung erfolgen, welche vor dem Hintergrund der Neuregelung der Jagd- und Schonzeiten nicht immer gewährleistet ist“.

Knell: „Die Einsetzung der Hessischen Jagdverordnung in ihrer jetzigen Gestalt ist eine Verletzung von Parlamentsrechten. Das Gutachten zeigt, dass durch wildbiologisch nicht zu begründende Einschränkungen auch die Eigentumsrechte von Jägerinnen und Jägern verletzt werden. Deswegen werden wir unsere Klage bis zu einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs in der Sache weiterführen. Das Gutachten von Prof. Herzog stützt die Einschätzung der FDP-Fraktion, dass die Hessische Jagdverordnung unbedingt überarbeitet werden müsse. Aus Sicht der FDP brauchen wir eine Jagdverordnung, deren Regelungen und Schonzeiten sich durch wildbiologischen Sachverstand auszeichnen und die nicht grün-ideologisch, sondern sachlich und fachlich begründet sind.“