Klage gegen die Jagdverordnung

  • Landesregierung hat noch immer keine Stellungnahme beim Staatsgerichtshof abgegeben
  • Frist ist bereits Ende Juli abgelaufen
  • Offenbar keine Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Jagdverordnung vorhanden

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat die Hessische Landesregierung schriftlich aufgefordert, im Rahmen der Klage der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag gegen die Jagdverordnung ihre Stellungnahme zeitnah abzugeben. Hierzu erklärte der jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jürgen LENDERS: „Mitte Januar 2017 hatte die Landesregierung darum gebeten, im Verfahren zunächst ein wildbiologisches Gutachten einholen zu dürfen, um mit diesen Erkenntnissen die Änderung der Jagdverordnung zu begründen. Sie rechnete damals mit dem Vorliegen des Gutachtens bis zum 15. Juni 2017. Dieses Anliegen der Landesregierung war schon deswegen verwunderlich, weil das Gutachten eigentlich bereits im Vorfeld der Änderung der Jagdverordnung hätte vorliegen müssen. Nachdem daraufhin am 15. Februar 2017 der Staatsgerichtshof der Landesregierung eine großzügige Frist zur Vorlage des Gutachtens bis zum 31. Juli 2017 eingeräumt hatte, hat die Landesregierung diese Frist inzwischen bereits um sechs Wochen überzogen. Jetzt wurde die Landesregierung seitens des Staatsgerichtshofs erneut zur zeitnahen Abgabe der Stellungnahme aufgefordert. Auch wir sind weiter gespannt auf die Stellungnahme und hoffen, dass diese nun bald beim Staatsgerichtshof eingeht, damit wir zu den rechtlichen Fragen des Eigentumseingriffs und der Wahrung der Parlamentsrechte vor Gericht Klarheit bekommen.“