Klage gegen die Jagdverordnung
- Änderung der Jagdverordnung am Parlament vorbei bedeutet Aushöhlung des Jagdrechts
- Jagdrecht ist von Hessischer Verfassung als Eigentumsrecht geschützt
- Für Schonzeitfestlegung gibt es keine hinreichende naturschutzfachliche Begründung
Anlässlich der abstrakten Normenkontrolle gegen §§ 2 und 3 Abs. 1 HJagdV präsentierte die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag heute die von Professor Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, erstellte Klageschrift: „Es gibt mehrere gute Gründe, warum es sich lohnt, Klage gegen die von der Landesregierung erlassene Jagdverordnung einzureichen: Inhaltlich sind die vorgenommenen Einschränkungen nicht erklärbar. Sie schränken das Recht auf Eigentum über die Maßen ein und sind außerdem sogar für viele Bereiche in Hessen kontraproduktiv hinsichtlich des Schutzes der Artenvielfalt. Als Opposition im Landtag bleibt uns außerdem nur der Klageweg, da CDU und Grüne ganz bewusst die Änderung am Parlament vorbei beschlossen haben. Solch massive Veränderungen an den Jagdzeiten, wie sie in der Jagdverordnung vorgenommen wurden, gehören jedoch eindeutig ins Parlament und müssen dort offen debattiert werden“, erklärten der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH und der jagdpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS.
Rentsch weiter:
„Es ist eine überaus fragwürdige politische Entscheidung, wenn CDU und Grüne lieber einseitig den Naturschutzverbänden hinterher laufen, statt die nachvollziehbaren inhaltlichen Bedenken der Jäger aufzugreifen. Aber auch vor allem aus rechtlichen Gründen ist das Vorgehen von Union und Grünen nicht hinnehmbar: Indem Gesetze, die der Landtag erlassen hat, durch Verordnungen einer Ministerin ausgehöhlt und konterkariert werden, tritt die schwarz-grüne Landesregierung die Rechte des Parlaments mit Füßen. Sollte ein solcher Umgang mit dem Parlament Schule macht, verliert der Landtag als Institution erheblich an politischem Gewicht. Neben den inhaltlichen falschen Ansätzen sehen wir es daher alleine rein rechtlich betrachtet als unsere Pflicht als Parlamentarier, dieses Vorgehen der Landesregierung vor Gericht klären zu lassen. Wir sind uns sicher, dass die vorgenommenen Änderungen an der Jagdverordnung so massiv sind, dass sie eine unverhältnismäßige Einschränkung des Eigentumsrechts bedeuten.“
Lenders weiter:
„Aus wildbiologischer Perspektive muss man viele der neuen Regelungen als schlicht unsinnig bezeichnen: Niemand kann nachvollziehbar erklären, warum Füchse oder Waschbären besser geschützt werden sollen, wenn man damit zugleich riskiert, dass diese kleineres Wild dezimieren. In den vergangenen Wochen haben uns einige Zuschriften von verzweifelten Jägern erreicht, die große Probleme damit hatten, dass durch die verlängerte Schonzeit für Füchse die Jungfüchse massive Schäden im Bereich des Niederwildes angerichtet haben. Ausnahmegenehmigungen von der Schonzeit wurden offenbar nicht bearbeitet, obwohl es aus ganz Hessen dazu mehrere Anträge gab. Auch die Debatte um die Waschbären und deren Ausbreitung vor allem in Nordhessen hat in den vergangenen Wochen gezeigt, dass die in der Jagdverordnung verlängerten Schonzeiten jeder biologischen Sinnhaftigkeit entbehren. Statt einseitiger politischer Entscheidungen brauchen wir auch im Bereich der Jagd eine vernünftige und ausgewogene Balance. Kein Jäger schießt zum Spaß, sondern er übernimmt Verantwortung, Schäden an Wald und Feld zu verhindern und außerdem die Populationen im Gleichgewicht zu halten. Wenn er dies jedoch aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr kann, dann muss mit sehr großen Schäden – vor allem in der Landwirtschaft, aber auch in der Natur – gerechnet werden.“