HAHN zur Änderung des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main

  • Regionalverband in Metropolverband umbenennen
  • Infrastrukturprojekte müssen vorangetrieben werden
  • Regionalverband sollte Zuständigkeit für Freihaltung bedeutsamer Verkehrsstraßen erhalten

WIESBADEN – Anlässlich der Zweiten Lesung zur Änderung des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „Wir fordern, dass der Regionalverband in Zukunft als Metropolverband bezeichnet wird. Diese Umbenennung unterstreicht seine Bedeutung. Überdies ist es nicht mehr hinnehmbar, dass sich Planung und Bau von wichtigen Infrastrukturprojekten über Jahrzehnte hinziehen. Einen angemessenen Kompromiss zwischen den Notwendigkeiten einer schnell wachsenden Metropolregion und dem rechtsstaatlichen Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes können Beschleunigungsgesetze darstellen.“

Hahn weiter: „Zudem ist es notwendig, dass die Zuständigkeit für eine Generalverkehrsplanung dem Regionalverband zugesprochen wird, mindestens jedoch eine gesetzlich verankerte Zuständigkeit für die Freihaltung regional und überregional bedeutsamer Verkehrsstraßen. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, die Wahl der Vertreter und Stellvertreter der Verbandskammer in Form von Wahllisten zu ermöglichen, ohne die Einschränkung, dass in die Verbandskammer lediglich Mitglieder der gemeindlichen Organe entsandt werden können. Denn es wäre wünschenswert, dass beispielsweise ein erfahrenes Mitglied der Regionalversammlung zusätzlich in die Verbandskammer entsendet werden kann. Eine solche Regelung würde zudem die Aufrechterhaltung der künftigen Fünf-Monats-Frist des Paragraphen 13 Abs. 1 erleichtern.“