Gesetz für eine Abschiebungshaft in Hessen

15.12.2017
  • Koalition geht über Verbesserungsvorschläge der Opposition ohne nähere Befassung hinweg
  • Sicherheitsbedenken werden nicht ausreichend Rechnung getragen
  • Vorschrift zur Nutzung von Mobiltelefonen führt zu Missverständnissen

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzes über eine Abschiebungshaft in Hessen erklärte der Sprecher für Justizvollzug der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Frank BLECHSCHMIDT: „Ich bin enttäuscht, dass die Koalition es nicht einmal für nötig befindet, sich detailliert mit den Änderungsanträgen von FDP und SPD zu befassen. So geht man mit der Opposition nicht um. Die Anhörung hat doch gezeigt, dass bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfes hätte nachgebessert werden müssen, um dem Trennungsgebot von Abschiebehaft und Strafvollzug zu genügen.

Damit die notwendigen Nachbesserungen am Gesetz vorgenommen werden können, haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Unser Änderungsvorschlag stellt unter anderem sicher, dass Minderjährige und Familien mit Minderjährigen im Regelfall nicht in Abschiebungshaft genommen werden dürfen. Auch für die Regelung zum Ausgang der Untergebrachten, die den Zweck der Abschiebungshaft konterkariert, wenn das Gesetz den Untergebrachten Ausgang unter Aufsicht gewährt, haben wir einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der eine erhöhte Fluchtgefahr ausschließt. Unser dritter Vorschlag soll den Untergebrachten Besitz und Gebrauch eigener Mobiltelefone nach Maßgabe der aufgeführten Einschränkungen gestatten. Die von Schwarz-Grün vorgelegte Regelung, für die auch die SPD einen Änderungsantrag eingebracht hat, ist missverständlich formuliert. Während in dem einen Paragraphen die Nutzung von Mobiltelefonen gestattet wird, wird sie in einem anderen Paragraphen untersagt. Da hilft auch der Versuch einer Klarstellung in der Begründung des Entwurfes nicht, da die Begründung nicht Teil des Gesetzes ist.

Statt kurz vor Jahresschluss ein Gesetzgebungsverfahren durchzupeitschen, über das man in Dritter Lesung kaum bereit ist zu debattieren, hätte die Koalition mal lieber die Bedenken von SPD und FDP ernst genommen und den Änderungsanträgen zugestimmt.“