Gesetz für eine Abschiebehaft in Hessen

23.11.2017
  • Gesetzentwurf wird dem Trennungsgebot von Abschiebehaft und Strafvollzug nicht gerecht
  • Unterbringung von Minderjährigen muss explizit ausgeschlossen werden
  • Sicherheitsbedenken wird nicht ausreichend Rechnung getragen

Anlässlich der heutigen Plenardebatte über eine Abschiebehaft in Hessen erklärte der Sprecher für Justizvollzug der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Frank BLECHSCHMIDT: „Seit über einem Jahr fordern wir Freidemokraten eine hessische Abschiebehaftanstalt, da wir in Anbetracht der hohen Zahl ausreisepflichtiger Menschen und der geringen Kapazitäten anderer Haftanstalten außerhalb Hessens die Errichtung einer hesseneigenen Abschiebehaft für unerlässlich erachten. Daher begrüßen wir die Initiative der Koalitionsfraktionen, wenngleich wir die konkrete Ausgestaltung kritisieren. So wird der Gesetzentwurf dem verfassungsrechtlichen Trennungsgebot von Abschiebehaft und Strafvollzug nicht gerecht. Abschiebehaft ist keine Strafe und darf auch nicht als solche ausgestaltet sein. Daher ist es unangemessen, dass der Gesetzentwurf auf das hessische Strafvollzugsgesetz verweist. Alleiniger Zweck der Abschiebehaft ist die Sicherstellung der Rückkehr des Untergebrachten. Dieser Zweck sollte ausdrücklich im Gesetz verankert werden. Für die Abschiebehaft gilt die Gleichung: Abschiebehaft = normales Leben – Freiheit. Daher ist es überzogen, die Nutzung von Smartphones zu verbieten, während die Nutzung von Handys ohne Kamerafunktion erlaubt wird. Datenschutzrechtlichen Bedenken kann durch ein Abkleben der Handykamera begegnet werden. Darüber hinaus muss im Gesetz sichergestellt werden, dass Minderjährige nicht in Abschiebehaft untergebracht werden. Dies gilt ebenso für Frauen, die sich in anderen Umständen befinden.“

Dr. Blechschmidt weiter:

„Während den Untergebrachten ein möglichst normales Leben ermöglicht werden soll, müssen wir zugleich die Sicherheit der Bevölkerung, der Bediensteten und der Untergebrachten gewährleisten. Daher halten wir es für ungeeignet, dass Untergebrachten Ausgang unter Aufsicht gewährt wird. Denn ein solcher Ausgang schafft Fluchtmöglichkeiten, die insbesondere bei islamistischen Gefährdern eine erhöhte Sicherheitsgefahr für die Bevölkerung und die Bediensteten der Abschiebehaft bedeutet. Daher wollen wir auch sicherstellen, dass in der Abschiebehaft erfahrene Fachkräfte eingesetzt werden. Das Gesetz sieht bislang eine Einsatzmöglichkeit sämtlicher Landesbediensteten vor, ohne dass diese über die notwendigen Qualifikationen verfügen müssen. Dies halten wir für nicht sachgerecht.

Aufgrund der zahlreichen Mängel werden wir in der kommenden Woche Änderungsanträge in das parlamentarische Verfahren einbringen, um dem Trennungsgebot von Abschiebehaft und Strafvollzug gerecht zu werden und Gefahren für die Allgemeinheit konsequent abzuwenden.“