Gemeindehaushaltsverordnung

  • Kommunen sollen Folgekosten kommunaler Investitionen intensiver beachten
  • FDP Gesetzentwurf soll kommunalen Mandatsträgern mehr Transparenz bei ihren Entscheidungen ermöglichen

„Bei der Mehrzahl der Kommunen in Hessen mangelt es an der Berücksichtigung möglicher Folgekosten für getätigte Investitionen. Bei der letzten Prüfung des Hessischen Rechnungshofs konnte keines der über 100 untersuchten Projekte eine vollumfängliche Untersuchung von Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Folgekosten vorweisen. Auf diese Weise ist es den ehrenamtlichen Mandatsträgern in den Kommunen nur schwer möglich, sich ein vollumfängliches Bild über geplante Investitionen zu machen. Die Folgen sind: Projekte, die im Unterhalt so teuer sind, dass sie die Gemeindehaushalte langfristig und jedes Jahr belasten und den Haushaltsausgleich unmöglich machen. Oft sind es Projekte, wie Bürgerhäuser, Schwimmbäder oder Sporthallen, wo die Folgekosten zu wenig beachtet werden. Dabei lassen sich beispielsweise durch intelligente Heizungssysteme oder die vorausschauende Auswahl von Baumaterialien Folgekosten durchaus sparen“, erklärte der kommunal- und finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN.

Hahn weiter:

„Die Freien Demokranten greifen deshalb einen Vorschlag des Hessischen Rechnungshofs auf und bringen einen Gesetzentwurf ein, der die bisherige Soll-Vorschrift in eine Pflichtvorschrift verändert. Auf diese Weise sollen Entscheidungen in den Kommunen intensiver diskutiert werden und den Mandatsträgern sehr konkret und transparent Informationen an die Hand gegeben werden, die auf der Basis anerkannter Investitionsrechnungsverfahren entstanden sind. Damit können die Kosten eines gesamten Lebenszyklus einer Investition zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden. Auch soll es nicht mehr alleine nur um reine Investitionsentscheidungen gehen, sondern um alle größeren Projekte.“

Den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion finden Sie hier.