Freie Demokraten legen Gesetzentwurf zur Grundsteuer vor

  • Flächenmodell ist einfach und verständlich
  • Behörden nicht mit Bürokratie überlasten
  • Erste Lesung kommende Woche im Landtag

WIESBADEN – Die Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag hat am heutigen Dienstag den Entwurf eines Hessischen Grundsteuergesetzes eingebracht, der in der kommenden Woche in erster Lesung im Landtag beraten werden soll. Die Freien Demokraten sind damit die ersten, die ihren Vorschlag zur Neuregelung der Grundsteuer in einen Gesetzentwurf gegossen haben und nun vorlegen. „Es ist wichtig, dass das Gesetzgebungsverfahren jetzt startet, damit die Grundsteuer wie gerichtlich vorgegeben von 2025 an auf neuer Grundlage erhoben werden kann“, erklärt Fraktionsvorsitzender René ROCK. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die seitherige Bemessung für verfassungswidrig erklärt, die auf Jahrzehnte alten Einheitswerten beruht. Der Bundestag hatte dann 2019 eine Reform der Grundsteuer beschlossen und den Bundesländern – auch auf Druck der Freien Demokraten – durch eine Öffnungsklausel eigene Regelungen ermöglicht. „Wir haben für Hessen von Anfang an ein reines Flächenmodell gefordert, das nach unserer Überzeugung das einfachste und verständlichste Modell ist und das nun mit unserem Gesetzentwurf dargestellt wird“, sagt Rock. „Unser Gesetzentwurf ist unbürokratisch und transparent und würde Steuererhöhungen seitens der Kommune für den Bürger offenlegen.“ Das Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz lehnen die Freien Demokraten ab. „Es ist extrem bürokratisch und sieht vor, dass jedes einzelne Gebäude bewertet werden muss. Dafür müssten allein in Hessen rund 300 zusätzliche Stellen in der Finanzverwaltung geschaffen werden“, erklärt die haushaltspolitische Sprecherin Marion SCHARDT-SAUER. „Durch die Einbeziehung der Mietpreisentwicklung dürfte das Modell zudem wie ein Mietenturbo wirken und alle Bemühungen, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen, ad absurdum führen.“ Auch das Flächen-Faktor-Modell, das die Hessische Landesregierung vorgeschlagen hat, überzeugt die Freien Demokraten nicht. „Es ist bedauerlich, dass die CDU offenbar unter dem Einfluss der Grünen ihre frühere Position pro Flächenmodell aufgegeben hat“, kritisiert Schardt-Sauer. Der Vorschlag aus dem Finanzministerium, zu dem bis heute – knapp ein Jahr nach der Ankündigung im Mai 2020 – noch immer kein Gesetzentwurf vorliege, berücksichtigt auch die Wohnlage. „Aber jede Differenzierung führt dazu, dass die Berechnung komplizierter und der Aufwand für die Verwaltungen größer wird“, gibt Schardt-Sauer zu bedenken. „Wir haben hingegen ein Modell vorgelegt, mit dem keine hohen bürokratischen Erfordernisse auf die Beteiligten zukommen. Die Kommunen entscheiden dann über die Hebesätze und können damit gezielt auf ihre örtlichen Bedürfnisse reagieren.“ Die Grundsteuer ist mit rund einer Milliarde jährlichem Gesamtaufkommen in Hessen (2019: 1,2 Milliarden Euro) für die Städte und Gemeinden eine der wichtigsten Einnahmequellen. „Den Kommunen wird mit unserem Modell die Möglichkeit eröffnet, diese Steueraufkommen zu erhalten.“