FDP begrüßt Urteil zu Terminal 3

08.08.2018
  • Keine Verzögerungen bei den Bauarbeiten
  • Anliegen des Kreises Groß-Gerau bleibt berechtigt
  • Optimale Verkehrsanbindung des Flughafens gefordert

WIESBADEN – Der FDP-Fraktionsvorsitzende René ROCK hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel zum Terminal 3 am Frankfurter Flughafen begrüßt. „Ich bin erleichtert, dass es keine Verzögerung beim Bau des dringend benötigten dritten Terminals gibt“, sagte Rock am Mittwoch. Gleichwohl sei das Grundanliegen des Kreises Groß-Gerau richtig, nämlich eine optimale Verkehrsanbindung des Terminals zu erreichen. „Hier ist jetzt Wirtschaftsminister Al-Wazir gefordert. Der Frankfurter Flughafen, als der größte Jobmotor im Lande und als die deutsche Drehscheibe im Luftverkehr, muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie mit dem Auto schnell und störungsfrei zu erreichen sein. Das gilt auch für das neue Terminal 3.“

Hintergrund: Der Kreis Groß-Gerau hatte Klage beim hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht, weil er eine mangelhafte Verkehrsanbindung und steigende Lärmbelastung durch das neue Abfertigungsgebäude erwartet. Der VGH entschied jedoch, dass der Kreis nicht zur Klage berechtigt sei, weil die Baugenehmigung des 1. Bauabschnitts durch die Stadt Frankfurt den Kreis nicht in seinen Rechten verletze. Revision wurde nicht zugelassen.