DR. NAAS zur Religionsfreiheit in der Corona-Krise

  • „Macht die Kirchen auf!“
  • Religionsfreiheit ist Grundrecht
  • Gottesdienst-Verbote sind nicht mehr verhältnismäßig

WIESBADEN – „Macht die Kirchen auf!“, fordert Dr. Stefan NAAS, religionspolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Gleiches gelte für Synagogen und Moscheen. Erneut haben Gläubige der verschiedenen Religionsgemeinschaften ein Wochenende vor sich, an dem sie sich aufgrund der Einschränkungen in der Corona-Krise nicht in ihren Gotteshäusern treffen können. Nach Ansicht der Freien Demokraten ist es aber überfällig, dort wieder Zusammenkünfte zu gestatten. „Die Religionsfreiheit ist ein wesentliches Grundrecht in unserer Demokratie“, betont Naas. Eine Einschränkung müsse immer verhältnismäßig sein. „Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht schon Mitte April darauf hingewiesen, dass es sich bei der Verordnung des Landes um einen schwerwiegenden Eingriff in die Religionsfreiheit handelt“, erinnert der religionspolitische Sprecher. „Christen konnten keine Oster-Gottesdienste feiern, und für Muslime hat der Ramadan unter erschwerten Bedingungen begonnen.“

Eine Verlängerung der Verordnung, nach der bis mindestens Anfang Mai keine Gottesdienste gefeiert werden dürfen, sei nicht mehr verhältnismäßig, meint Naas und verweist auf andere Bundesländer wie Sachsen, in denen sich Gläubige unter strengen Vorkehrungen zu Gottesdiensten treffen können. „Auch in Kirchen, Synagogen und Moscheen ist es wie in Schulen und Geschäften möglich, Abstandsregeln und Hygienevorgaben einzuhalten“, ist Naas überzeugt. Er gibt zu bedenken: Viele Kirchen seien bei normaler Besucherfrequenz ohnehin groß genug, dass die Abstände eingehalten werden können.

Verärgert zeigt sich der Freie Demokrat darüber, dass die Landesregierung in ihrer Verordnung darauf verweist, dass es den Glaubensgemeinschaften unbenommen bleibe, ihren Glauben in alternativen Formen auszuüben – zum Beispiel im Internet. „Ein Angebot im Internet braucht keine Erlaubnis der Landesregierung.“