DR. NAAS zu Hilfen für die hessische Wirtschaft

06.05.2020
  • Grüne verweisen nur auf Berlin
  • Hessen muss Solo-Selbstständigen helfen
  • Gesetzentwurf der Freien Demokraten liefert Lösungen 

 

WIESBADEN – „Wo waren eigentlich die Grünen in den vergangenen Wochen?“ Diese Frage stellt sich Dr. Stefan NAAS, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, mit Blick auf den von den Grünen gesetzten Schwerpunkt in der heutigen Plenardebatte. „Einen Setzpunkt zum Thema Wirtschaftshilfe für Solo-Selbstständige halte ich an Stelle der Grünen für mutig und frage mich, was sie in der Corona-Krise für Solo-Selbstständige machen – außer auf die Bundesregierung zu verweisen“, kritisiert Naas. Dementsprechend sei der hinter dem sogenannten Setzpunkt stehende Antrag auch inhaltlich dünn, meint Naas: Die Soforthilfe für hessische Unternehmer sei mitnichten überall sofort angekommen: „Wir haben viele Beschwerden von Betroffenen bekommen, die auch nach vier Wochen noch keinen Bescheid hatten!“ Außerdem sei die ausgezahlte Summe dann oft niedriger ausgefallen, als den Unternehmen suggeriert worden war. „Vorsicht vor dem Kleingedruckten in Hessen“, warnt der wirtschaftspolitische Sprecher.

„Das Land hat die Erwerbschancen der Solo-Selbstständigen eingeschränkt – zugunsten des Gemeinwohls, und zwar durch Landesverordnung! Und jetzt appellieren Sie an die Bundesregierung, für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer Lebenshaltungskosten in Höhe des Pfändungsfreibetrags bei der Soforthilfe zu berücksichtigen“, erklärt Naas –  verärgert darüber, dass das Land nicht selbst genug für diese Zielgruppe tut. „Hier gilt offenbar der Satz: Mit Freibier lässt sich gut trinken.“ Damit werde die Verantwortung ein weiteres Mal auf den Bund geschoben.

Naas ergänzt: „Wir Freie Demokraten bieten da eine Alternative: unseren Gesetzentwurf zur Corona-Hilfe. Das ist eine echte Hilfeleistung für Solo-Selbstständige, aber auch für kleine und mittelständische Unternehmen, und zwar aus Landesmitteln.“ Der Gesetzentwurf sieht Entschädigungen für Umsatzeinbußen vor, die aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind. „Viele Unternehmen sind unverschuldet in eine Krise geraten. Da müssen wir ansetzen und helfen, um Insolvenzen zu vermeiden“, betont Naas. „Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.“

Für die Freien Demokraten gilt: Wer seinen Laden schließen musste, seine Tätigkeit aufgeben musste oder mittelbar aufgrund der angeordneten Maßnahmen zum Infektionsschutz Umsatzeinbußen von mehr als 25 Prozent erlitten hat, soll eine Corona-Hilfe-Leistung erhalten. Dabei werden die bisherigen Leistungen des Staates abgezogen, das heißt, das Kurzarbeitergeld oder die Soforthilfe. „Herr Boddenberg, Sie müssen also nur ein Mal zahlen“, sagt Naas mit Blick auf den Finanzminister. „Mit unserem Corona-Hilfe-Gesetz erhalten vor allem Solo-Selbstständige, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben oder nur geringe unternehmerische Ausgaben hatten, zum ersten Mal eine echte Hilfe. Gleiches gilt für Betriebe, die bisher noch Rücklagen hatten und damit über Liquidität verfügten. Und in den Genuss von echter Staatshilfe kommen auch Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, die bisher leer ausgingen und auf Kredite angewiesen waren.“

Der Entwurf des Corona-Hilfegesetzes der Freien Demokraten sieht Leistungen des Landes zwischen 12.000 und 50.000 Euro vor. „Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Rettung der hessischen Wirtschaft, vor allem der kleinen und mittleren Betriebe“, ist Naas überzeugt. „Unser Corona-Hilfe-Gesetz schafft eine Perspektive für die coronagebeutelten Betriebe in Hessen, und es schafft Gerechtigkeit.“