DR. NAAS: Urteil des VGH Kassel zeigt, dass das Ladenöffnungsgesetz reformiert werden muss

07.01.2024
  • Gesetz bremst Fortschritt im Handel aus
  • Nicht wirtschafts- und verbraucherfreundlich
  • Neue Landesregierung muss Gesetz modernisieren

„Das hessische Ladenöffnungsgesetz wird den Entwicklungen im Handel nicht gerecht. Es braucht eine Reform, um den Fortschritt nicht auszubremsen“, erklärt Dr. Stefan NAAS, wirtschaftspolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, anlässlich des Urteils des VGH Kassel zur Sonntagsöffnung der „Teo“-Märkte der Handelskette Tegut. Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Mini-Supermärkte, bei der Kunden rund um die Uhr und ohne anwesendes Ladenpersonal einkaufen können, sonn- und feiertags schließen müssen, da das hessische Ladenöffnungsgesetz die Schließung von Geschäften an diesen Tagen vorsieht. „Dass die ‚Teo‘-Läden nun nicht mehr an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, ist nicht nur schlecht für die Wirtschaft, sondern auch für die Kunden. Viele Verbraucher sind, beispielsweise aus beruflichen Gründen, darauf angewiesen, auch an Sonntagen einkaufen zu können“, sagt Naas.

Naas richtet einen Appell an die neue Landesregierung: „Wir Freie Demokraten fordern die neue Koalition auf, das Ladenöffnungsgesetz zu reformieren und den Weg freizumachen für neue und moderne Ladenkonzepte. Wir werden dazu eine eigene Initiative einbringen, um den Missstand zu beheben und falls nötig einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Es muss eine Lösung gefunden werden, die den Interessen der Unternehmer und der Verbraucher gerecht wird.“