DR. NAAS: Ladenöffnung für 2021 flexibler gestalten

04.12.2020
  • Freie Demokraten legen Gesetzentwurf vor
  • Sonntagsöffnung sollte vier Mal ohne Anlassbezug möglich sein
  • Folgen der Corona-Krise für den Handel abmildern

WIESBADEN – „Hessens Innenstädte stehen unter Druck; der Einzelhandel hat es zunehmend schwerer, sich gegen die große Online-Konkurrenz wie Amazon und Co. zu behaupten. Das hat sich durch die Corona-Krise und den Lockdown im Frühjahr noch verschärft“, erklärt Dr. Stefan NAAS, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. „Auch im aktuellen Teil-Lockdown leidet der stationäre Handel, weil sich aufgrund der Regeln in der Corona-Verordnung weniger Menschen in den Geschäften aufhalten können. Dazu kommt, dass die Gastronomie geschlossen hat und somit die Anlaufstelle für die Kaffeepause beim Einkaufsbummel fehlt.“ Die Freien Demokraten machen nun einen Vorschlag zur Stärkung des Einzelhandels: Sie haben ein Gesetz zur befristeten Flexibilisierung der Sonntagsöffnung in der Corona-Pandemie (Drs. 20/4201) vorgelegt, das bis Ende 2021 gültig sein soll und in der kommenden Woche im Plenum des Landtags in erster Lesung beraten wird.

„Wir wollen möglich machen, dass der Einzelhandel im kommenden Jahr an vier Sonntagen im Jahr ohne Anlassbezug öffnen darf. Darunter können nach unserer Auffassung auch zwei Adventssonntage sein. Als Anlass, der nach aktueller Gesetzeslage einen verkaufsoffenen Sonntag rechtlich möglich macht, gelten zum Beispiel größere Feste und Messen. Die sind aber in der Corona-Pandemie aufgrund des Infektionsschutzes und der Kontaktbeschränkungen gar nicht möglich, was wohl auch bis ins kommende Jahr hinein so sein wird“, legt Naas dar. „Wir sind überzeugt, dass verkaufsoffene Sonntage eine gute Möglichkeit sind, die Folgen der Corona-Krise für den Handel abzumildern.“ Einige Bundesländer konnten das bereits unbürokratisch ermöglichen. Das ist aber in Hessen aufgrund der restriktiven Gesetzeslage nicht möglich.

Naas ergänzt: „Für eine begrenzte Zeit sollte ein öffentliches Interesse an einer Sonntagsöffnung bestehen. Öffentliches Interesse bedeutet in diesem Fall Interesse an einer belebten Innenstadt sowie am Erhalt von Arbeitsplätzen und Einkaufsmöglichkeiten für weite Teile der Bevölkerung.“