DR. NAAS: Dank Corona-Hilfegesetz Umsätze statt Fixkosten entschädigen

11.12.2020
  • Novemberhilfe hat gleiche Systematik wie Vorschlag der Freien Demokraten
  • Unterstützung für Künstlerinnen und Künstler

WIESBADEN – Dr. Stefan NAAS, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, wirbt anlässlich der heutigen Plenardebatte ein weiteres Mal für das von den Freien Demokraten vorgelegte Corona-Hilfegesetz, das heute in dritter Lesung beraten wird. „Anfangs wurden wir für den Gesetzentwurf hart kritisiert. Mittlerweile hat der Bund aber mit exakt der gleichen Systematik die Novemberhilfe umgesetzt: Statt Fixkosten werden Umsätze entschädigt, so dass auch Solo-Selbstständige, die keine Fixkosten haben, davon profitieren. Wir haben unseren Entwurf dem Verlauf der Corona-Krise entsprechend fortlaufend verbessert und jetzt zusätzlich die Künstlerszene aufgenommen, denn diese fällt bislang durchs Raster“, erklärt Naas. Diese Gruppe bekomme nichts außer maximal 5000 Euro Neustarthilfe des Bundes für die gesamte Corona-Zeit. „Nach unserem Entwurf würde ein solo-selbstständiger Künstler bei einer zwölfmonatigen Gesetzeslaufzeit maximal 20.000 Euro bekommen und wäre damit auf dem Niveau des durchschnittlichen Gehalts der Branche.“

Naas ergänzt: „Wir sehen das Land in der Verantwortung, hier zu helfen. Die meisten Künstlerinnen und Künstler durften seit dem Frühjahr nicht mehr arbeiten. Anders als in der Gastronomie sind bei ihnen auch im Sommer nahezu alle Einnahmen weggebrochen. Sie wurden auf die Grundsicherung verwiesen.“ Das sei aber nicht zielführend gewesen. Der Landesverband der freien darstellenden Künste (laPROF) hat ermittelt, dass nur 21,6 Prozent aufgrund der Krise ALG II beantragt und nur die Hälfte den Antrag bewilligt bekommen hat. „Wir Freie Demokraten berücksichtigen daher mit unserem Corona-Hilfegesetz in der Künstlersozialkasse versicherte Künstlerinnen und Künstler prioritär.“