DR. h.c. HAHN und MÜLLER zu Kunstrasen

23.07.2019
  • Situation der Sportvereine und der hessischen Kommunen ernst nehmen
  • Debatte auf der Grundlage wissenschaftlicher Fakten führen
  • Alternativen prüfen – Fußball- und Hockeyvereine nicht alleine lassen

 

WIESBADEN – „Unsere Sportvereine im Land brauchen dringend Klarheit, wie es mit den Kunstrasenplätzen weitergeht. Denn Jugendarbeit und der Seniorenspielbetrieb stehen vor dem Aus, sollten die Plätze kurzfristig nicht mehr nutzbar sein. Deshalb hat die FDP-Fraktion eine Anfrage eingereicht, die die Hintergründe und das weitere Vorgehen in der Frage beleuchten soll. Wir wollen, dass die Landesregierung für Klarheit sorgt und nötigenfalls den Vereinen, auch mit finanzieller Hilfe zur Seite steht. Denn jahrelang hat das Land gemeinsam mit den Kommunen den Sportvereinen beim Sportstättenbau Kunstrasenplätze gefördert, ohne dass auf mögliche Umweltprobleme hingewiesen wurde. Für die betroffenen Vereine, insbesondere Fußball- und Hockeyvereine aber auch die Kommunen ist die Wende der EU ein Schlag ins Gesicht. Denn oft sind die Kunstrasenplätze noch für viele Jahre nicht abgeschrieben und können deshalb noch nicht ersetzt werden. Insgesamt erinnert die Debatte stark an die Fahrverbote für Dieselautos, die ebenfalls jahrelang von der Politik gefördert wurden, um dann mit Verboten belegt zu werden“, erklärt der sportpolitische Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag Stefan MÜLLER und sein kommunalpolitscher Kollege Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN.

MÜLLER und HAHN weiter:

„Wir Freie Demokraten wollen eine faktenbasierte Entscheidungsfindung, die die Interessen des Sports und des Ehrenamtes mit berücksichtigt. Wenn es Alternativen zu der Anwendung des Granulats gibt, dann müssen diese förderfähig sein. Übergangsfristen müssen langfristig sein, damit die Vereine und die Kommunen, denen man ohnehin schon viel aufbürdet nicht überfordert werden. Nach der Heimatumlage, die den Kommunen Geld entzieht, rollt hier die nächste Kostenwelle auf die Kommunen zu, die im Regelfall Eigentümer der Sportstätten sind.“