DR. H.C. HAHN: Schwarz-Grün hat wenig Respekt vor dem Rechtsstaat

  • Verfassung ist Landesregierung offenbar nicht besonders wichtig
  • Freie Demokraten enttäuscht über Reaktion auf Urteile

WIESBADEN – Dr. h. c. Jörg-Uwe HAHN, Vizepräsident des Hessischen Landtags, hat von der Landesregierung mehr Achtung der Gerichte und ihrer Urteile gefordert. „Die Hessische Landesverfassung wird 75 Jahre alt, aber sie scheint Schwarz-Grün offenbar nicht besonders wichtig zu sein“, kritisiert Hahn mit Bezug auf den Umgang der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen mit ihren jüngsten juristischen Niederlagen. Nachdem der Hessische Staatsgerichtshof Ende Oktober das schwarz-grüne Sondervermögen für verfassungswidrig erklärt hatte, hat der Verwaltungsgerichtshof vergangene Woche die Beamtenbesoldung der Jahre 2013 bis 2020 ebenfalls für verfassungswidrig erklärt. „Die Aussagen von Schwarz-Grün zeigen wenig Respekt vor dem Rechtsstaat.“

Dass die Landesregierung nach der Urteilsverkündung des Staatsgerichtshofs erklärt hatte, das Urteil zu akzeptieren, sei eigentlich eine Selbstverständlichkeit. „Das erfordert schon der Amtseid“, betont Hahn und zeigt sich enttäuscht über die anschließenden Relativierungsversuche der Regierung. Zu sagen, dass man stolz sei, den Menschen mit dem Sondervermögen in der Pandemie geholfen zu haben, lasse Respekt vor dem höchsten hessischen Gericht vermissen. „Das erinnert mich an einen Sponti-Spruch aus meiner Schul- und Studienzeit, als es hieß: egal, illegal, sch…egal. Das erweckt den Eindruck, als sei der Ministerpräsident vom harten Junge-Union-Aktiven zum Sponti geworden.“

Auch in Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs habe Schwarz-Grün versucht zu relativieren und auf andere Bundesländer verwiesen. „Die Aussage, das Urteil lesen und dann umsetzen zu wollen, ist banal. Es ist in einem Rechtsstaat selbstverständlich umzusetzen, was die Justiz vorgibt“, verdeutlicht Hahn. „Es geht am Ziel vorbei, wenn die Landesregierung auf andere Bundesländer verweist. Beim Kriterium ,Respekt und inhaltliche Übernahme der rechtsstaatlichen Urteile‘ muss Hessen auf Platz eins der Bundesländer landen.“