DR. H.C. HAHN: Landtagswahlgesetz hat nicht hinnehmbare Lücken

15.06.2023
  • Sind Eva Kühne-Hörmann und Stefan Grüttner unrechtmäßig in den Landtag nachgerückt?
  • Landesregierung kann Zweifel nicht ausräumen
  • Freie Demokraten fordern Nachbesserungen im Gesetz

Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, innenpolitischer Sprecher und Wahlrechtsexperte der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat im Zusammenhang mit dem Nachrücken der CDU-Abgeordneten Eva Kühne-Hörmann und Stefan Grüttner in den Landtag auf Lücken im hessischen Landtagswahlgesetz hingewiesen und Nachbesserungen im Gesetz gefordert. „Die Landesregierung hat bis heute nicht den Verdacht entkräften können, dass die frühere Justizministerin Eva Kühne-Hörmann im vergangenen Jahr und der ehemalige Sozialminister Stefan Grüttner im Januar 2023 unrechtmäßig in den Landtag nachgerückt sind, nachdem der frühere Ministerpräsident Volker Bouffier und der ehemalige Landtagspräsident Norbert Kartmann ihre Abgeordnetenmandate niedergelegt hatten“, erklärt Hahn, nachdem die Freien Demokraten heute im Innenausschuss des Landtags erneut mit einem Dringlichen Berichtsantrag zum Thema nachgehakt haben.

Hahn verweist auf ein Gutachten, das Freie Demokraten und SPD bei Professor Dr. Dr. Martin Will, Professor für Staatsrecht und Verwaltungsrecht an der EBS Law School in Wiesbaden, in Auftrag gegeben hatten. „Das Gutachten hat festgestellt, dass Eva Kühne-Hörmann nicht für Volker Bouffier in den Landtag hätte nachrücken dürfen. Vielmehr hätte der Sitz bei einer verfassungskonformen Anwendung des Wahlgesetzes freibleiben müssen. Das Nachrücken von Eva Kühne-Hörmann verletzt sowohl die Wahlrechtsgleichheit als auch die Abgeordnetengleichheit und stellt einen Verstoß sowohl gegen grundgesetzliche Normen als auch gegen die Hessische Verfassung dar“, erinnert Hahn. Gleiches gelte nunmehr auch bei dem Wechsel von Kartmann zu Grüttner.

Die Fraktionen von FDP und SPD haben das Gutachten an den Landeswahlleiter übergeben. „Allerdings ist weder eine Revision durch den Landeswahlleiter noch ein Rechtsweg über den Staatsgerichtshof möglich. Diese Rechtsschutzlücken sind nicht tragbar“, moniert Hahn. „Es muss auch einzelnen Fraktionen möglich sein, Klage einzureichen, wenn es wie in diesen Fällen Fehler bei der Bekanntmachung von Änderungen gibt. Entsprechende Korrekturen im Landtagswahlgesetz oder im Staatsgerichtshofgesetz muss die Landesregierung prüfen und auf den Weg bringen.“ Hintergrund: Das Landtagswahlgesetz war unmittelbar vor dem Ausscheiden von Volker Bouffier aus dem Landtag an einer entscheidenden Stelle im Paragraphen 40 geändert worden, ohne dass der Landtag über die Hintergründe informiert wurde. „Die Landesregierung, insbesondere Innenminister Peter Beuth, war seit 2016 rechtlich verpflichtet, diesen Fehler dem Landesgesetzgeber mitzuteilen. Hier ist ein Disziplinarverfahren gegen den Innenminister einzuleiten“, erläutert Hahn.