DR. BÜGER/RUDOLPH: SPD und Freie Demokraten beantragen Sondersitzung des Landtags
- Auseinandersetzung mit Urteil des Staatsgerichtshofs erforderlich
WIESBADEN – Nachdem der Staatsgerichtshof gestern das so genannte „Corona-Sondervermögen“ der schwarzgrünen Landesregierung für verfassungswidrig erklärt hat, haben die Fraktionen von SPD und Freien Demokraten im Hessischen Landtag heute eine Sondersitzung des Parlaments am kommenden Mittwoch um 14 Uhr beantragt.
Die Parlamentarischen Geschäftsführer der beiden Oppositionsfraktionen, Günter Rudolph (SPD) und Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten), erklärten am Donnerstag in Wiesbaden, niemand könne nach dem Spruch der obersten hessischen Richter einfach zur Tagesordnung übergehen. „Der Landtag soll mit der Sondersitzung die Gelegenheit bekommen, sich intensiv mit dem Urteil des Staatsgerichtshofs auseinanderzusetzen und darüber zu beraten, welche Konsequenzen sich daraus für das Gesetzgebungsverfahren zum Haushalt 2022 ergeben. Die öffentlichen Stellungnahmen des Finanzministers und der Regierungsfraktionen machen deutlich, dass sich CDU und Grüne weigern, die ganze Tragweite des Richterspruchs anzuerkennen, und einfach zur Tagesordnung übergehen wollen. Diese Form der Realitätsverweigerung kann der Landtag als Haushaltsgesetzgeber nicht dulden“, so Rudolph und Büger.