Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags

26.11.2015
  • Geplante neue Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates erfüllt Vorgaben des Verfassungsgerichts nicht
  • Flickenteppich für regionalisierte Werbung muss unbedingt vermieden werden

WIESBADEN – „Die geforderte größere Staatsferne bei der Besetzung des ZDF-Fernsehrates ist mit dem vorliegenden Staatsvertrag völlig misslungen: Das Bundesverfassungsgericht hatte als Lehre aus dem Fall des ehemaligen ZDF-Chefredakteurs Brender gefordert, den Anteil der politischen Vertreter zu reduzieren, um zu gewährleisten, dass diese nicht entscheidenden Einfluss auf die Personalauswahl und damit mittelbar auf die Programmgestaltung nehmen. Die vermeintliche Umsetzung erfolgt nun dadurch, dass die Vertreter der Parteien samt und sonders gestrichen werden, die Vertreter der Landes- und Bundesregierung jedoch weitestgehend unangetastet bleiben. Statt also die Meinungsvielfalt in dem Gremium zu stärken, indem auch Vertreter von nicht an Regierungen beteiligten Parteien Mitglieder stellen, werden zukünftig nur noch die beiden „großen“ Parteilager CDU und SPD über ihre Regierungsvertreter dort vertreten sein. Dies haben neben dem ZDF-Fernsehrat selbst auch der DGB und die Grüne-Bundestagsfraktion zu Recht kritisiert, weil es gerade die besonders staatsnahen Vertreter sogar stärkt. Richtig wäre ein kompletter Verzicht auf Vertreter der Exekutive gewesen, um die Staatsferne herzustellen. Aus diesem Grund lehnen wir den entsprechenden Änderungsstaatsvertrag entschieden ab“, erklärte der medienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH.

Rentsch weiter:

„Auch die Neuregelung zur Zulässigkeit von regionalisierter Werbung in bundesweiten Fernsehprogrammen birgt massive rechtliche Unsicherheiten. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von Dezember 2014 ist regionalisierte Werbung grundsätzlich zuzulassen. Die Landesregierungen haben nunmehr vereinbart, dass dies zukünftig die Länder selbst zu entscheiden haben; dadurch droht nicht nur ein Flickenteppich in der Bundesrepublik mit der entsprechenden Ungleichbehandlung der einzelnen Anstalten und Privatsender, sondern im schlimmsten Fall ein nach dem Urteil unzulässiges Totalverbot. Erneute Klagen sind mit dieser Regelung vorprogrammiert. Wir als Freie Demokraten sehen in der Möglichkeit, regionalisierte Fernsehwerbung zu senden, eine Chance für mehr Wettbewerb und letztlich auch eine Gelegenheit für regionale Anbieter, auf ihre Produkte auf einem weiteren Weg aufmerksam zu machen und eine größere Kundengruppe zu erreichen. Insbesondere ist nicht davon auszugehen, dass durch diese neue Werbemöglichkeit ein Risiko schwerwiegender Finanzierungsprobleme für regionale Medien oder gar Wettbewerbsnachteile entstehen, da regional tätige Unternehmen kaum die gleichen Preise wie nationale und internationale Unternehmen für bundesweite Werbung zahlen können und somit das Aufkommen regionalisierter Werbung in bundesweiten Programmen eher gering sein dürfte. Da aber selbst diesem kleinen neuen Werbemarkt – vermutlich rechtswidrig – ein Riegel vorgeschoben wird, lehnen wir auch den
18. Änderungsstaatsvertrag ab!“