Abschiebegewahrsam in Limburg

03.07.2017

Anlässlich des Treffens mit der Landesvorsitzenden des BSBD Hessen, Birgit Kannegießer, sowie mit Vertretern des BSBD aus der Limburger JVA, erklärte Dr. Frank BLECHSCHMIDT, Sprecher für Justizvollzug der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Wir stimmen mit dem BSBD überein, dass eine Schließung der JVA den Justizstandort Limburg insgesamt massiv schwächen würde. Aktuell sind mehr als 40 Gefangene in der Limburger JVA Untersuchungshäftlinge, die durch einen direkten gebäudeinternen Zugang ins Amtsgericht oder ins Landgericht zu Gerichtsverhandlungen geführt werden können. Auf diese Weise kann Personal und Kosten gespart werden und eine hohe Sicherheit wird gewährleistet. Bei einer Umwandlung in einen Abschiebegewahrsam besteht jedoch keine Möglichkeit, weiterhin Präsenzzellen für die Limburger Gerichte vorzuhalten, da das Bundesverfassungsgericht ein klares Trennungsgebot zwischen Justizvollzug und Abschiebehaft vorgegeben habe. Zudem ist die JVA für einen Abschiebegewahrsam abgelehnter Asylbewerber schon allein aus baulichen Gründen völlig ungeeignet, da der aus dem Jahr 1879 stammende Gefängnisbau ein Bau- und Kulturdenkmal ist, das bei einer Umwidmung gar nicht mehr die dann geltenden baurechtlichen Bestimmungen erfüllt. Innerhalb einer solchen Einrichtung gelten ganz andere Bedingungen als in einer Haftanstalt, da es sich bei den abgelehnten Asylbewerbern nicht um Straftäter handelt.“

Weiter erklärte Dr. Blechschmidt:

„Die Informationspolitik der Landesregierung zu dieser Thematik ist äußerst mangelhaft: So erweckte die Justizministerin zunächst den Eindruck, als ob die Entscheidung bereits gefallen sei, dann ruderte die Landesregierung ein Stück zurück und sprach von Prüfung verschiedener Standorte. Eine Erklärung, welche Gründe für Limburg als Standort für einen Abschiebegewahrsam sprechen sollen, blieb jedoch bislang aus. Die Entfernung zum Flughafen und die Verkehrssituation auf der A3 gehören eher zu den Gründen, die dagegen sprechen, die Limburger JVA in einen Abschiebegewahrsam umzuwandeln.

Zudem erscheint es an einem kleinen Justizvollzugsstandort wie Limburg kaum möglich, neben einer Abschiebehaft weitere Präsenzzellen für die Limburger Gerichte vorzuhalten. Doch ohne klassischen Justizvollzug droht die Schließung weiterer Einrichtungen am Justizstandort Limburg. Offen ist auch, ob für die rund 40 unmittelbar Beschäftigten in der JVA in einem Abschiebegewahrsam die passenden Stellen gefunden werden könnten.“