Sondersitzung des Haushaltsausschusses
- Verzicht auf Verjährungseinrede ist dringend geboten, um Schaden vom Steuerzahler abzuwenden
- Dünnhäutigkeit der CDU ist kein gutes Zeichen für den Ausgang des Verfahrens
WIESBADEN – Anlässlich der Sondersitzung des Haushaltsausschusses des Hessischen Landtags erklärte Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, finanz- und haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion: „Der Verzicht auf die Verjährungseinrede ist unabhängig von der Rechtsauffassung der Landesregierung und dem Ausgang des Verfahrens nicht nur geboten, sondern auch richtig, um einen möglichen Schaden vom Land und dem Steuerzahler abzuwenden. Auch wenn die Landesregierung eine andere Rechtsauffassung vertritt, so ist eben nicht garantiert, dass diese auch vor Gericht obsiegt. Deshalb hat die Landesregierung auch eine solche Verjährungseinrede mit der Bundesregierung geschlossen. Warum diese im Fall Puttrich nicht passiert, konnten die Vertreter der Landesregierung in der heutigen Sitzung nicht überzeugend darlegen. Es wurde stattdessen deutlich, dass die CDU und ihre Minister dünnhäutig und unbelehrbar sind, wenn es um die Versäumnisse von Ministerin Puttrich geht. Die CDU bewegt sich auf sehr dünnem Eis und ist nicht bereit, zumindest den Steuerzahler vor einem möglichen Schaden zu bewahren.“