Lärmobergrenzen

12.10.2016

 

  • Landesregierung will Entwicklung des Flughafens einfrieren
  • Erhebliche Nachteile im internationalen Wettbewerb zu befürchten
  • Rechtliche Grundlage für Lärmobergrenze nicht existent

WIESBADEN: Anlässlich der heutigen Landtagsdebatte über Kapazitätsbegrenzungen und Lärmobergrenzen am Flughafen Frankfurt erklärt Jürgen LENDERS, verkehrspolitischer Sprecher der FDP Fraktion im Hessischen Landtag: „Für Hessen galt bisher immer: Wenn es dem Flughafen gut geht, geht es auch dem Land wirtschaftlich gut. Mehr als 80.000 Menschen sorgen bei Wind und Wetter dafür, dass über 60 Millionen Passagiere sicher starten und landen sowie wichtige Waren und Güter schnell transportiert werden können. Ohne den Flughafen wäre auch Frankfurts Status als internationales Handels- und Finanzzentrum, als bedeutsamer Messestandort und Sitz vieler namhafter global agierender Unternehmen nicht denkbar. Kurzum: Der Flughafen Frankfurt ist eine einmalige Erfolgsgeschichte, die immer im Sinne des Interessenausgleichs gemeinsam mit der Region entwickelt wurde. Kein anderer internationaler Großflughafen leistet so viel für den Lärmschutz, kein anderer Flughafen der Größenordnung hat ein Nachtflugverbot. Mit der Allianz für mehr Lärmschutz wurde 2012 ein 335 Millionen Euro schweres Lärmschutzpaket auf den Weg gebracht.

Doch jetzt erleben wir, dass unter Schwarz-Grün erstmals eine Landesregierung gegen den Flughafen vorgeht und mit ihrem Konzept der Lärmobergrenze die Entwicklung des größten hessischen Arbeitgebers einfrieren will. Wenn der Flughafen Frankfurt weiter an Wettbewerbsfähigkeit verliert – genau das hat das Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums festgestellt – werden wir von der globalen Entwicklung abgehangen. In der Folge werden wichtige Interkontinentalverbindungen abwandern. Airports wie Dubai und Istanbul haben Frankfurt schon überholt. Auch die Drehkreuze in Amsterdam und München wachsen viel stärker und werden uns bald verdrängen, wenn sich die Bedingungen bei uns weiter verschlechtern.“

Lenders weiter:

„Eine rechtliche Grundlage für die sogenannte Lärmobergrenze, die am Ende Lärm eher umverteilen, als reduzieren würde, ist überhaupt nicht existent. Der heute gültige Planfeststellungsbeschluss wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof und vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Damit verfügt der Flughafen über eine klare, rechtssichere Grundlage für seine weitere Entwicklung, in die die Politik nicht nach Gutdünken eingreifen kann.

Zudem ist das Konzept der Lärmobergrenzen überhaupt nicht praktikabel: Da sich die Fluggesellschaften nämlich auf die zugesagten Flugverbindungen verlassen können müssen, können auch nach dem Erreichen von Lärmgrenzen nicht wahllos Flüge gestrichen werden. Nur weil die Grünen versuchen ein rechtlich zweifelhaftes Wahlversprechen umzusetzen, werden wir die Grundsätze des Rechtsstaates nicht brechen. Dass ausgerechnet die CDU, die während ihrer Alleinregierung den Planfeststellungsbeschluss herbeigeführt hat, für diese Politik den Steigbügel hält, zeigt worum es der Union geht: Machterhalt um jeden Preis, auch wenn die wirtschaftliche Vernunft und der Rechtsstaat dagegen stehen.“