5-Punkte-Maßnahmenpaket zur Anpassung der Straßenbeiträge

  • Rock: Koalition ist auf die FDP zugegangen
  • Ziel ist mehr Bürgerfreundlichkeit und Eigenverantwortung
  • Wichtiger Schritt in die richtige Richtung

 

WIESBADEN – Die hessischen Landtagsfraktionen von CDU, BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben sich auf ein 5-Punkte-Maßnahmenpaket zur Anpassung der Straßenbeiträge verständigt, das im Mai-Plenum im Hessischen Landtag beraten werden soll.

Der hessische FDP-Fraktionsvorsitzende René Rock erklärte:

„Wir sind froh, dass die Koalition auf uns zugegangen ist und unserem Ziel für mehr Bürgerfreundlichkeit und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beigetreten ist. Mit unserem Gesetzentwurf stellen wir die Debatte wieder vom Kopf auf die Füße. Wir stärken unsere kommunalen Entscheidungsträger, die die Situation vor Ort wesentlich besser kennen, als wir in Wiesbaden. Uns war wichtig, dass wir den Zwang zur Erhebung von Straßenbeiträgen, der vielerorts für großen Ärger gesorgt hat, abschaffen und mehr Flexibilität bei Höhe und Art der Zahlung erreichen. Für mehr Eigenverantwortung und kommunale Selbstverwaltung treten Freie Demokraten seit vielen Jahren ein. Nun haben wir mit dem vorliegenden Gesetz einen wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht.“

Der hessische CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Boddenberg erklärte:

„Wir haben eine gute Lösung im Interesse der Grundstücksbesitzer und Kommunen gefunden. Mit unserem Maßnahmenpakt zu den Straßenbeiträgen greifen wir deren Sorgen und Bedürfnisse auf. So gibt es individuelle Härten, bei denen Anwohner mit hohen Beitragsrechnungen belastet werden. Genau dieser Thematik haben wir uns angenommen. Für die Kommunalen Spitzenverbände hat vor allem die kommunale Selbstverwaltung Priorität. Auch diesem Bedürfnis tragen wir mit unserem Maßnahmenpaket Rechnung. Die Erhaltung der kommunalen Straßen und die Beitragserhebung sind ureigene Aufgaben der Kommunen und unterliegen in ihrer Ausgestaltung der Entscheidungskompetenz der politischen Mandatsträger vor Ort. Das werden wir – auch im Sinne einer generationengerechten Haushaltspolitik – beibehalten. Zu dieser Entscheidungsfreiheit gehört aber auch die Möglichkeit selbst zu entscheiden, mit welchen Mitteln die Straßen saniert werden sollen. Wir sind überzeugt davon, dass bedarfsgerechte und bürgernahe Entscheidungen direkt vor Ort in den Kommunen am besten getroffen werden können.“

Der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Mathias Wagner, sagte:

„Erhalt und Sanierung der kommunalen Straßen sind eine kommunale Aufgabe und sollen es auch in Zukunft bleiben. Allerdings gibt es keine Notwendigkeit, den Städten und Gemeinden von Landesseite vorzuschreiben, wie sie diese Aufgabe finanzieren. Das kann und soll vor Ort entschieden werden. Denn das Geld für den kommunalen Straßenbau fällt nicht vom Himmel. Sollten sich Kommunen für Straßenbeiträge entscheiden, kann durch unser Maßnahmenpaket die Umsetzung einfacher und bürgerfreundlicher gestaltet werden.“

FDP, CDU und GRÜNE haben sich auf folgendes 5-Punkte-Maßnahmenpaket geeinigt:

Die Kommunen entscheiden selbst darüber, ob sie Straßenbeiträge erheben wollen – aus „soll“ wird „kann“.

Auch defizitäre Kommunen sind frei in der Finanzierung ihrer Straßensanierung. Es gibt künftig keinen Zwang zur Erhebung von Straßenbeiträgen bei Defiziten im Haushalt.

Für die Anwohner besteht die Möglichkeit von erheblichen Verbesserungen und Entlastungen. Die Möglichkeit für Ratenzahlungen wird erheblich verbessert. Anstatt Ratenzahlungen über maximal fünf Jahre, sind nun Ratenzahlungen bis zu 20 Jahre bei deutlich niedrigeren Zinsen möglich.

Kommunen, die wiederkehrende Straßenbeiträge erheben wollen, greifen wir finanziell unter die Arme. Mit einem einmaligen pauschalisierten Kostenausgleich in Höhe von 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet beteiligt sich das Land an dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand.

Wir vereinfachen die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen. Bisher müssen die Abrechnungsgebiete für die wiederkehrenden Straßenbeiträge durch einen „funktionalen Zusammenhang“ verbunden sein, diese Voraussetzung streichen wir, um beispielsweise zu ermöglichen, ganze Ortsteile zu einem Berechnungsgebiet zusammen zu fassen.