HAHN zur IT-Sicherheit in Krankenhäusern
- Patientendaten müssen geschützt werden
- Sichere IT-Infrastruktur Voraussetzung für wirksamen Datenschutz
WIESBADEN – Anlässlich der Berichterstattung über die IT-Sicherheit in hessischen Krankenhäusern erklärt der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, der auch Vorsitzender des Unterausschusses Datenschutz ist: „Seit mehreren Jahren mahnen wir Freie Demokraten an, dass Krankenhäuser und Ärzte im Umgang mit Patientendaten den Datenschutz beachten. Der Hessische Datenschutzbeauftrage hatte in seinen Berichten wiederholt auf den unsensiblen Umgang beispielsweise mit Patientenakten hingewiesen. Alle, die im Gesundheitswesen mit Patientendaten arbeiten, müssen sich endlich der besonderen Verantwortung klar werden und den Schutz der Daten sicherstellen.“
Hahn weiter: „In Zeiten fortschreitender Digitalisierung – auch im Bereich der medizinischen Versorgung – ist eine sichere IT-Infrastruktur eine notwendige Grundvoraussetzung für wirksamen Datenschutz. Krankenhäuser haben, wie alle Stellen die mit personenbezogenen Daten befasst sind, die Pflicht diese Daten ausreichend gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Das beginnt mit einer ausreichend gesicherten IT-Infrastruktur. Aus Sicht der Freien Demokraten darf eine sichere IT-Infrastruktur auch nicht aus Kostengründen entfallen.“