Verfahren zur Jagdverordnung
- Positiv, dass die Entscheidung im neuen Jahr ansteht
- Zeitspiel der Landesregierung zahlt sich nicht aus
- Die Arbeit der Jäger für gesunde Wälder und gesundes Wild müssen wieder gesellschaftliche Anerkennung erfahren
Anlässlich der Ankündigung des Präsidenten des Staatsgerichtshofs Prof. Dr. Roman Poseck, den Normenkontrollantrag gegen die Hessischen Jagdverordnung im ersten Halbjahr 2018 mündlich verhandeln zu wollen, erklärten der Parlamentarische Geschäftsführer, Jürgen LENDERS, und die jagdpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wiebke KNELL: „Dass die Landesregierung ihr Gutachten, das bereits im Juli 2017 fertiggestellt war, erst fünf Monate später – nämlich in der vergangenen Woche – an den Staatsgerichtshof weiterleitet, kann man nur als gescheitertes Zeitspiel bewerten. Anscheinend wollte man sich mit dem Verfahren auf diese Weise über die Landtagswahl retten. Wir freuen uns umso mehr über die Ankündigung des Staatsgerichtshofs, dass unsere Klage gegen die Jagdverordnung im kommenden Jahr verhandelt werden kann. Wir werden unsere Stellungnahme zur Stellungnahme der Landesregierung bis Ende Februar einreichen, um die Arbeit des Staatsgerichtshofs nicht weiter aufzuhalten.“
Lenders weiter:
„Wir hoffen, dass wir durch die Klage Rechtssicherheit sowohl für die Jäger als auch für das Parlament bekommen. Für das Landesparlament und für mich als Parlamentarischer Geschäftsführer geht es um die Frage, ob die Landesregierung ihre Kompetenzen überschritten und durch die weitgehende Jagdverordnung das Jagdgesetz so weit ausgehöhlt hat, dass eine Änderung des Jagdgesetzes notwendig gewesen wäre. Die Rechte des Parlamentes gilt es deutlich zu verteidigen. Ebenso entscheidend ist die Klärung, ob die Jagdverordnung gegen das grundgesetzlich garantierte Eigentumsrecht verstößt. Aus diesen Gründen haben wir das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof angestrengt.“
Knell weiter:
„Die Arbeit der Jägerinnen und Jäger in Hessen für einen gesunden Wald und für gesundes Wild hat unsere Unterstützung. Mit unserer Klage gegen die Jagdverordnung wollen wir erreichen, dass das Misstrauen, das die Landesregierung gegenüber den Jägern in der Jagdverordnung manifestiert hat, wieder durch Eigenverantwortung ersetzt wird. Vor allen Dingen brauchen die Jägerinnen und Jäger Rechtssicherheit für ihre Arbeit. Gerade im Bereich der Prädatorenbejagung brauchen wir Jagdzeiten, die dem Schutz des Niederwildes dienen. Die Arbeit der Jäger braucht mehr gesellschaftliche Akzeptanz, weil sie der Natur in unserer menschlich beeinflussten Kulturlandschaft nutzt.“