Klage gegen die Jagdverordnung

  • Änderung der Jagdverordnung am Parlament vorbei ist Aushöhlung des Jagdrechts
  • Jagdrecht ist von Hessischer Verfassung als Eigentumsrecht geschützt
  • Für die Schonzeitfestlegung gibt es keine hinreichende naturschutzfachliche Begründung

„Es gibt mehrere gute Gründe, warum es sich lohnt, Klage gegen die von der Landesregierung erlassene Jagdverordnung einzureichen. Inhaltlich sind die vorgenommenen Einschränkungen nicht erklärbar. Sie schränken das Recht auf Eigentum über die Maßen ein und sind außerdem sogar kontraproduktiv für die Artenvielfalt. Als Opposition im Landtag bleibt nur dieser Weg, weil CDU und Grüne ganz bewusst dem Parlament aus dem Weg gegangen sind. Solch massive Veränderungen an den Jagdzeiten, wie sie in der Jagdverordnung vorgenommen wurden, gehören ins Parlament und müssen dort debattiert werden“, erklärte der jagdpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS.

Lenders weiter:

„Es ist eine politische Entscheidung, wenn CDU und Grüne lieber einseitig den Naturschutzverbänden hinterher laufen, statt die inhaltlichen Bedenken der Jäger aufzugreifen, aber es ist eine andere Sache, wenn die Rechte des Parlaments mit Füßen getreten werden. Es kann nicht sein, dass Gesetze, die der Landtag erlassen hat durch Verordnungen einer Ministerin ausgehöhlt und konterkariert werden. Wenn das Schule macht, dann bräuchten wir keinen Landtag mehr. Neben den inhaltlichen falschen Ansätzen ist es daher die Pflicht als Parlamentarier, dieses Vorgehen der Landesregierung vor Gericht klären zu lassen. Wir sind uns sicher, dass die vorgenommenen Änderungen an der Jagdverordnung so massiv sind, dass sie eine unverhältnismäßige Einschränkung des Eigentumsrechts bedeuten.

Auch wildbiologisch machen die neuen Regelungen wenig Sinn. Niemand kann mir erklären, warum Füchse oder Waschbären besser geschützt werden sollen, wenn man damit riskiert, dass sie kleineres Wild dezimieren. Die Debatte um die Waschbären und deren Ausbreitung vor allem in Nordhessen hat in den vergangenen Wochen gezeigt, dass die in der Jagdverordnung verlängerten Schonzeiten jeder biologischen Sinnhaftigkeit entbehren. Statt einseitiger politischer Entscheidungen zu Gunsten der Naturschützer brauchen wir auch im Bereich der Jagd eine vernünftige und ausgewogene Balance. Kein Jäger schießt zum Spaß. Er ist dafür verantwortlich, Schäden an Wald und Feld zu verhindern und außerdem die Populationen im Gleichgewicht zu halten. Wenn er das aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr kann, dann sind die Schäden vor allem in der Landwirtschaft, aber auch in der Natur zu hoch.“