SCHARDT-SAUER: Hessens Finanzminister hat sich unnötig lange gegen Grundsteuer-Fristverlängerung gewehrt
- Bundesfinanzminister hat Länder überzeugt
- Freie Demokraten begrüßen Verlängerung
- Boddenberg muss Datenübernahme verbessern
Marion SCHARDT-SAUER, haushaltspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, begrüßt die Verlängerung der Abgabefrist zur Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023, auf die sich die Finanzministerkonferenz heute geeinigt hat. „Die von uns Freien Demokraten seit langem geforderte Fristverlängerung bei der Grundsteuer gibt den Steuerpflichtigen, den Finanzbehörden und den Steuerberatern endlich die dringend erforderliche Luft“, erklärt Schardt-Sauer. „Allerdings hätte man den Grundsteuerpflichtigen auch früher etwas von dem Druck nehmen und die Verlängerung der ursprünglich bis Ende Oktober dieses Jahres laufenden Frist zeitiger ankündigen können. Hinweise darauf, dass das erforderlich ist, gab es schließlich genug – nicht nur von uns Freien Demokraten“, erinnert Schardt-Sauer. Unter anderem hatten auch Steuerberater und Kammern Alarm geschlagen, dass die Frist nicht zu halten sei. „Es ist gut, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner die Verlängerung in die Wege geleitet und die eigentlich zuständigen Länder-Finanzminister überzeugt hat. Gerade Hessens Finanzminister Michael Boddenberg hat sich unnötig lange gewehrt und angesichts der schlechten Rücklaufquoten nur mit den Achseln gezuckt.“
Schardt-Sauer ergänzt: „Finanzminister Boddenberg darf sich jetzt nicht auf der Fristverlängerung ausruhen, sondern muss jetzt endlich Fortschritte bei der automatischen Datenübernahme präsentieren. Leider hatte sich die schwarz-grüne Landesregierung für ein nutzerunfreundliches Modell entschieden, das Bürgerinnen und Bürger zu Dienstleistern des Staates gemacht hat und sie Daten eingeben lässt, die dem Staat längst vorliegen. Hier endlich nachzubessern wäre ein weiterer wichtiger Schritt, den die Landesregierung auf die Steuerpflichtigen zugehen muss.“