SCHARDT-SAUER: Freie Demokraten fordern Sondersitzung zum Justizskandal
- Skandal hat durch dritten Beschuldigten neue Dimension angenommen
- Konsequente Aufklärung ist oberstes Gebot
- Ist das Justizministerium seiner Verantwortung gerecht geworden?
„Die Fragen nehmen zu, die Klarheit nimmt ab“, stellt Marion SCHARDT-SAUER, rechtspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, zum Justizskandal bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft fest, nachdem nun laut Medienberichterstattung ein dritter Staatsanwalt zu den Beschuldigten in dem Korruptionsskandal gehört. „Der Skandal hat eine neue Dimension angenommen, und es wird immer wahrscheinlicher, dass sich der in diesem Fall als erster Staatsanwalt beschuldigte Alexander B. ein eigenes System geschaffen hat. Jetzt ist eine schnelle, lückenlose und konsequente Aufklärung mit einer neuen strukturellen Herangehensweise oberstes Gebot“, fordert Schardt-Sauer und erinnert an eine Forderung, die die Freien Demokraten bereits im August 2020 formuliert hatten: einen Sonderermittler einzusetzen, der nicht im aktiven Dienst der hessischen Justiz steht. „Die Justizministerin sollte sich fragen, ob es jetzt nicht doch mal an der Zeit wäre, einen solchen Sonderermittler einzusetzen“, betont Schardt-Sauer. Die Freien Demokraten haben heute einen Dringlichen Berichtsantrag (Drs. 20/8332) eingereicht und eine Sondersitzung des Rechtspolitischen Ausschusses für die kommende Woche beantragt. In ihrem Antrag fragen die Freien Demokraten unter anderem nach der Zahl der Beschuldigten und dem Stand der Ermittlungen. Alexander B. wird vorgeworfen, über viele Jahre an der Vergabe von überteuerten Gutachten bei der Zentralstelle für Medizinstrafrecht der Staatsanwaltschaft Frankfurt mitverdient zu haben.
Schardt-Sauer ergänzt: „Fraglich ist darüber hinaus, wie es möglich ist, dass fast zwei Jahre nach der Festnahme von Alexander B. ein weiterer Staatsanwalt als Beschuldigter hinzukommt. Es ist kaum fassbar, dass in all den Jahren bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt das Wirken von Alexander B. nicht aufgefallen sein soll. Das führt zu der Frage, ob das Justizministerium seiner Verantwortung für das Dienstrecht in all den Jahren hinreichend gerecht geworden ist. Hier muss die Justizministerin Farbe bekennen.“