SCHARDT-SAUER: Steuer auf den Wohnort nicht unnötig verkomplizieren
- Freie Demokraten haben transparentes Grundsteuermodell vorgelegt
- Modell der Landesregierung schafft nur scheinbar Gerechtigkeit
WIESBADEN – Marion SCHARDT-SAUER, haushaltspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat in der heutigen Plenardebatte ihre Forderung nach einem einfachen Modell zur Berechnung der Grundsteuer bekräftigt und die Landesregierung aufgefordert, von ihrem unnötig bürokratisierten Modell Abstand zu nehmen. „Wir Freie Demokraten haben ein kluges, transparentes und planungssicheres Grundsteuermodell vorgelegt. Etwas Banales wie die Steuer auf den eigenen Wohnort sollte nicht unnötig verkompliziert werden“, erklärt Schardt-Sauer. Während die Freien Demokraten einen Gesetzentwurf für ein reines Flächenmodell vorgelegt haben, bezieht die Landesregierung in ihrem Vorschlag die Wohnlage als Faktor mit ein, obwohl sich Union und Grüne in Wahlkämpfen auch für ein unbürokratisches Modell ausgesprochen hatten.
„Der Finanzminister will also erst mal drei Millionen Immobilien in Hessen bewerten lassen, nur damit der Nachbar mit der besseren Aussicht ein paar Euro Steuern mehr zahlen muss. Die Steuererleichterung oder Steuerverschärfung wird für die meisten Haushalte bei wenigen Euro liegen. Es wird also ein riesiger Verwaltungsaufwand geschaffen, um einen angeblichen Gerechtigkeitsfaktor zu schaffen“, sagt Schardt-Sauer und verweist auf den hohen Aufwand der Beschäftigten in den Finanzämtern. „Das Modell der Landesregierung ist nicht nur unnötig und nur maximal fadenscheinig gerecht. Es ist auch sehr zeitaufwendig und sehr teuer.“
Das reine Flächenmodell der Freien Demokraten hat hingegen großen Zuspruch von Fachleuten bekommen, die sich ebenfalls für ein unkompliziertes Modell aussprechen. „Die Landesregierung sollte auf die hessische Industrie- und Handelskammer, die hessischen Familienunternehmer und die zahllosen hessischen Vereine hören, die sich allesamt klar für ein reines Flächenmodell ausgesprochen haben“, betont Schardt-Sauer.
Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die seitherige Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, die auf Jahrzehnte alten Einheitswerten beruht. Der Bundestag hatte dann 2019 eine Reform der Grundsteuer beschlossen und den Bundesländern – auch auf Druck der Freien Demokraten – durch eine Öffnungsklausel eigene Regelungen ermöglicht.