SCHARDT-SAUER: Finanzbehörden müssen proaktiv auf Steuerzahler zugehen
- Freie Demokraten fragen nach Auswirkungen des BVG-Urteils auf Hessen
- Staat darf nicht den Eindruck erwecken, sich an Steuerzinsen zu bereichern
WIESBADEN – „Die hessischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler brauchen jetzt schnell Klarheit, was das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit hoher Steuerzinsen für ihren Geldbeutel bedeutet“, erklärt Marion SCHARDT-SAUER, haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, nach dem heutigen Richterspruch aus Karlsruhe. Schardt-Sauer begrüßt das Urteil. „Dass die hohen Zinsen in anhaltenden Niedrigzinsphasen seit 2014 verfassungswidrig sind, hat sich abgezeichnet und kommt keineswegs überraschend. Der Staat darf jetzt nicht mehr den Eindruck erwecken, dass er sich an zu hohen Steuerzahlungen bereichere“, macht Schardt-Sauer deutlich und fordert: „Die hessischen Finanzbehörden müssen jetzt proaktiv auf die betroffenen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zugehen und nicht abwarten, bis Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt wird. Und das eben nicht nur in den Fällen, in denen dem Staat eine Rückzahlung zusteht. Wer zu hohe Steuerzinsen bezahlt hat, muss darüber informiert werden.“ Betroffen sind alle nicht bestandskräftigen Steuerbescheide seit 2019.
Schardt-Sauer will nun wissen, welche Folgen das Urteil für Hessen hat und wie viele nicht rechtskräftige Steuerbescheide betroffen sind. Sie hat daher heute eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. „Der Finanzminister muss auch darlegen, in welcher Höhe er Rückerstattungen beziehungsweise Nachzahlungen infolge des heutigen Urteils erwartet.“