SCHARDT-SAUER: Stelle des Generalstaatsanwalts wurde zu spät ausgeschrieben

Justitia
02.06.2021
  • Ministerin trägt Mitschuld an langer Vakanz
  • Freie Demokraten fordern Lösung für künftige Ausschreibungsverfahren

WIESBADEN – Marion SCHARDT-SAUER, justizpolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat Justizministerin Eva Kühne-Hörmann eine Mitschuld an der langen Vakanz der Stelle des hessischen Generalstaatsanwalts gegeben. „Das dilettantische Verhalten der Ministerin hat dazu geführt, dass der Leitungsposten der Generalstaatsanwaltschaft erst im Dezember 2019 ausgeschrieben wurde, obwohl schon lange feststand, dass die Stelle neu besetzt werden muss, weil der vorherige Amtsinhaber zum 1. April 2020 in den Ruhestand gehen würde“, kritisiert Schardt-Sauer. Die Freien Demokraten hatten einen Dringlichen Berichtsantrag zu dem Thema gestellt, der heute im Rechtspolitischen Ausschuss des Landtags beantwortet wurde. „Dort wurde heute deutlich, dass die Ministerin entscheidet, wann die Stellenausschreibung erfolgt. Die Fachabteilung unterbreitet diesbezüglich nur einen Vorschlag. Deswegen muss sie nun die Verantwortung dafür übernehmen, dass die Stellenausschreibung nur vier Monate vor dem Stichtag und damit deutlich zu spät erfolgte“, erklärt Schardt-Sauer. „Fassungslos macht zudem, dass sich das Ministerium insgesamt elf Monate Zeit gelassen hat, um eine Beurteilung eines hausinternen Bewerbers vorzulegen. Heute wurde dazu bekannt, dass mit dieser Beurteilung erst begonnen wurde, nachdem alle Beurteilungen externer Bewerber vorlagen, was zwei Monate Verzögerung im Auswahlverfahren ausgemacht hat. Auch dafür trägt die Ministerin, die noch dazu Zweitbeurteilerin nach dem Staatssekretär ist, die Verantwortung.“

Die Stelle ist bis heute noch nicht besetzt – nachdem ein Kandidat ausgewählt worden war, war ein unterlegener Bewerber rechtlich gegen die Auswahlentscheidung vorgegangen. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. „Mit solch einem rechtlichen Vorgehen muss man immer rechnen. Deswegen ist es umso wichtiger, dass Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren nicht bereits im Ministerium unnötig in die Länge gezogen werden“, sagt Schardt-Sauer. Sie fordert: „Es muss nun dafür gesorgt werden, dass zukünftig Stellen früher ausgeschrieben und im Ministerium Fristen für Beurteilungen hausinterner Bewerber gesetzt werden.“