DR. H.C. HAHN: Kommunen brauchen finanzielle Planbarkeit
- Freie Demokraten sehen sich durch Bericht des Landesrechnungshofs bestärkt
- Klage gegen schwarz-grünes Sondervermögen ist der richtige Weg
WIESBADEN – „Hessens Kommunen sind durch Steuermindereinnahmen und hohe Ausgaben aufgrund der Corona-Krise schwer getroffen und dürfen von Bund und Ländern nicht alleingelassen werden. Das sieht auch der Hessische Landesrechnungshof so“, sagt Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, anlässlich der heutigen Vorstellung des Kommunalberichts. „Wir Freie Demokraten fühlen uns aber auch darin bestärkt, gegen das Sondervermögen der schwarz-grünen Landesregierung Klage einzureichen. Auch der Rechnungshof lässt erkennen, dass das Jährlichkeitsprinzip für Haushalte sinnvoll sei, weil es Transparenz schaffe. Offenbar liegen wir Freie Demokraten mit unserem Weg also nicht so daneben, wie es CDU und Grüne gern darstellen.“
Wie die Freien Demokraten bezeichnet auch der Landesrechnungshof mangelnde Planbarkeit als Problem für die Städte und Gemeinden. „Darauf haben wir Freie Demokraten bereits in unserem Dringlichen Antrag (Drs. 20/3539) Anfang September hingewiesen. Die Kommunen benötigen belastbare Vorgaben, damit sie genehmigungsfähige Haushalte aufstellen und in der Folge Investitionen tätigen können“, erklärt Hahn. „Zudem teilt der Landesrechnungshof unsere Sicht, dass die Corona-Pandemie die Notwendigkeit der Digitalisierung, vor allem in der Verwaltung, deutlich gemacht hat. Digitalisierung trägt stark zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens bei. Deshalb müssen auch die kommunalen Behörden zeitgemäß digital ausgestattet werden.“