SCHARDT-SAUER: Ministerin soll Justizskandal umfassend aufklären
- Haftverschonung des beschuldigten Oberstaatsanwalts wirft Fragen auf
- Hat Alexander B. ein Geständnis abgelegt?
- Freie Demokraten stellen erneut Dringlichen Berichtsantrag und beantragen Sondersitzung
WIESBADEN – „Der Justizministerin ist offenbar immer noch nicht an einer umfassenden Aufklärung des Justizskandals gelegen“, ärgert sich Marion SCHARDT-SAUER, justizpolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Zwar habe Eva Kühne-Hörmann in der jüngsten Sitzung des Rechtspolitischen Ausschusses über die Haftverschonung des unter Korruptionsverdacht stehenden Frankfurter Oberstaatsanwalts Alexander B. berichtet, aber: „Laut Medienberichten hat die Ermittlungsrichterin die Haftverschonung nicht befürwortet, musste jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen. Das ist ungewöhnlich und wirft neue Fragen auf.“ Die Freien Demokraten haben daher einen Dringlichen Berichtsantrag (Drs. 20/3668) gestellt, der in einer Sondersitzung des Rechtspolitischen Ausschusses beantwortet werden soll.
Schardt-Sauer ergänzt: „Wie es heißt, soll Alexander B. auch kein Geständnis abgelegt, sondern nur Angaben gemacht haben. Dazu fordern wir ebenso Informationen wie zu dem möglicherweise erweiterten Tatvorwurf. Auch darüber berichten Medien, die Ministerin aber leider nicht.“ Die Freien Demokraten erwarten, dass die Justizministerin in der Sondersitzung des Ausschusses endlich Licht ins Dunkel bringt. „Gerade eine Justizministerin sollte Interesse daran haben, dass Korruptionsvorwürfe in der Justiz lückenlos aufgeklärt werden und das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht leidet.“