MÜLLER: Zuschauer zurück in die Stadien und Hallen!

15.09.2020
  • Hygienekonzepte müssen endlich genehmigt werden
  • Signal der Ministerpräsidentenkonferenz wäre wichtig

WIESBADEN – „Wir halten es für vertretbar, dass bis zu 50 Prozent der Stadion- und Hallenkapazitäten genutzt werden können, wenn entsprechende Hygienekonzepte vorliegen, die von den Gesundheitsämtern genehmigt werden. Ein bundesweites Rahmenkonzept muss daher deutlich mehr Spielraum eröffnen als bislang in der Diskussion vorgesehen“, fordert Stefan MÜLLER, sportpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, anlässlich der aktuellen Diskussion über Zuschauer bei Sportveranstaltungen. Die Rückkehr von Zuschauern in Stadien und Hallen bei Sportveranstaltungen sei längst überfällig. „Für nahezu alle Profivereine aus Handball, Basketball, Eishockey und Volleyball geht es dabei um die Existenzfrage, weil sie auf die Einnahmen aus dem Kartenverkauf angewiesen sind. Ohne größere Zuschauerkapazitäten werden die Vereine den Spielbetrieb einstellen müssen.“ Inzwischen haben alle Vereine umfassende Hygienekonzepte erarbeitet, die auch eine Besetzung von deutlich mehr als 20 Prozent der Kapazitäten ermöglichen.

Müller ergänzt: „Auch für die Zuschauer wäre es ein wichtiges Signal, weil dem Sport eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung zukommt. Das gilt für den Fußball als stärksten Publikumsmagneten, aber natürlich auch für andere Sportarten“, betont Müller. „Hygienekonzepte sind die Grundlage dafür, dass die Fans in Stadien und Hallen gehen und ihre Mannschaft anfeuern dürfen. Solche Konzepte liegen überall vor und müssen endlich genehmigt werden“, fordert Müller. „Dazu muss das heutige Treffen der Chefs der Staatskanzleien ein deutlich weitergehendes Signal aussenden als bisher angedacht. Man kann nicht alle Sportarten in Deutschland in einem Konzept zusammenfassen. Es wäre fatal, wenn der Föderalismus und die Entscheidungskompetenz vor Ort, die überall in der Corona-Pandemie hochgehalten wird, ausgerechnet für den Sport nicht gelten sollte.“