PÜRSÜN: Schreiben an Eltern sind unsensibel und kontraproduktiv
- Mit dem Corona-Virus infizierte Kinder dürfen nicht allein gelassen werden
- Familien brauchen Hilfe statt Drohungen
- Freie Demokraten stellen Dringlichen Berichtsantrag
WIESBADEN – Yanki PÜRSÜN, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat die bundesweit in die Diskussion geratenen Quarantäne-Vorgaben für Familien mit Kindern, bei denen der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, kritisiert. „Dass Eltern wie im Kreis Offenbach Schreiben bekommen, in denen eine Isolation der Kinder vom Rest der Familie gefordert und sogar mit einer Inobhutnahme von Kindern gedroht wird, darf nicht passieren. Hier ein Formschreiben zu verwenden, weil der Gesetzgeber keinen Unterschied beim Alter mache, ist höchst unsensibel und verschärft eine ohnehin angespannte Situation unnötig“, erklärt Pürsün. „Die Wochen der Pandemie haben Kinder und Eltern ohnehin psychisch belastet, weil lange auf soziale Kontakte und Kita-Besuche verzichtet und Homeschooling den Präsenzunterricht in der Schule ersetzen musste.“
Solche Schreiben gefährden nach Ansicht Pürsüns das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die behördlichen Vorgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie. „Das ist kontraproduktiv. Familien, in denen ein Kind am Corona-Virus erkrankt ist beziehungsweise ein entsprechender Verdacht besteht, muss Hilfe angeboten werden, damit alle Familienmitglieder die Situation möglichst unbeschadet überstehen. Eine Isolation innerhalb eines Haushalts ist nur möglich bei Familienmitgliedern oder Mitbewohnern, die aufgrund ihres Alters und gesundheitlichen Zustands in der Lage dazu sind. Und auch dann nur, wenn die räumlichen Kapazitäten das hergeben.“
„Gesundheitsminister Kai Klose muss zu diesem Vorgehen Stellung beziehen“, fordert Pürsün. Die Freien Demokraten haben in Bezug auf die Quarantäneanordnungen für Kinder einen Dringlichen Berichtsantrag (Drs. 20/3355) eingereicht, der im sozial- und integrationspolitischen Ausschuss des Landtags beantwortet werden soll. „Die Landesregierung ist in der Pflicht. Sie muss unter anderem erklären, ob sie klärende Gespräche mit den Gesundheitsämtern gesucht hat und ob sie die Androhung einer Unterbringung der Kinder in einer geschlossenen Einrichtung für angemessen hält“, betont Pürsün.